21.11.2024
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Verwaltungsgericht Halle Urteil22.01.2019

Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässigMiniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erschei­nungs­bildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden

Das Verwal­tungs­gericht Halle hat entschieden, dass der Miniatur Bullterrier als "gefährlicher Hund" einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass für Hunde dieser Rasse die erhöhte Hundesteuer zu zahlen ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls wurde von der Beklagten zur Zahlung der Hundesteuer für ihren Mini Bullterrier unter Einstufung des Hundes als gefährlicher Hund herangezogen. Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass es sich bei dem Miniatur Bullterrier nicht um einen gefährlichen Hund handele. Es handele sich um eine eigenständige Rasse, die nicht im Hunde­ver­bringungs- und -einfuhr­be­schrän­kungs­gesetz aufgeführt werde.

Miniatur Bullterrier als Unterfall des Bullterriers erfasst

Das Verwal­tungs­gericht Halle wies die Klage ab. Der kommunale Satzungsgeber könne im Rahmen des Steuerrechts für die Einschätzung als generell gefährlicher Hund auf § 3 Abs. 2 HundeG LSA Bezug nehmen, das seinerseits auf § 2 Abs. 1 des Hunde­ver­bringungs- und -einfuhr­be­schrän­kungs­gesetz Bezug nimmt. Diese Vorschrift führt die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf. Danach wird der Miniatur Bullterrier, obwohl er als eine eigenständige Rasse anerkannt ist, als Unterfall des Bullterriers erfasst. Dies sei nicht verfas­sungs­widrig. Der Landes­ge­setzgeber habe im Rahmen seines Gestal­tungs­spiel­raumes eine eigenständige Definition der Rasse­zu­ge­hö­rigkeit vorgenommen, die sich allein nach dem äußeren Erschei­nungsbild bestimme. Dies lasse es zu, auch den Miniatur Bullterrier, obwohl er einer eigenständigen Rasse angehört, aufgrund des optischen Erschei­nungs­bildes der Rasse der Bullterrier zuzuordnen.

Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online (pm)

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