18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Beschluss09.11.2012

Ausschluss von NPD-Abgeordneten an Fachtagung über "Rechtsextreme Strukturen" rechtmäßigTeilneh­mer­be­schrän­kungen schließen Teilnahme zweier NPD-Abgeordneter an der Fachtagung "Rechtsextreme Strukturen" aus

Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat die Eilanträge zweier NPD-Abgeordneter aus dem Wetteraukreis abgelehnt, mit denen diese Zugangs zu der Fachtagung zu dem Thema "Rechtsextreme Strukturen - wie gehen wir mit ihnen um?" erhalten wollten. Das Gericht entschied, dass die Fachtagung nicht für Mitglieder einer Partei vorgesehen ist, die dem "rechten Spektrum" der Politik zugerechnet werden muss.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrten zwei NPD-Abgeordnete aus dem Wetteraukreis den Zugang zu einer vom Wetteraukreis durchgeführten Fachtagung zu dem Thema "Rechtsextreme Strukturen - wie gehen wir mit ihnen um?" und beriefen sich dabei auf die durch die Hessische Landkreis­ordnung (HKO) vermittelte Kontroll­funktion des Kreistages, dem sie angehören.

Antragsteller dürfen aufgrund ihrer NPD-Zugehörigkeit nicht an der Fachtagung teilnehmen

Das Gericht lehnte den Eilantrag der Antragsteller ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass die Fachtagung zwar grundsätzlich als öffentliche Einrichtung im Sinne der HKO anzusehen sei, da der Wetteraukreis eindeutig als Veranstalter auftrete und die Fachtagung im weitesten Sinne unter den Begriff der öffentlichen Einrichtung falle, da kommunale Sachmittel ersichtlich dafür zur Verfügung gestellt worden seien. Der Umfang des Benut­zungs­an­spruchs dieser öffentlichen Einrichtung ergebe sich hier aber aus der Zweckbestimmung der Fachtagung, bei der es um eine solche gegen "rechtsextreme Strukturen" handele. Daraus folge zugleich eine Beschränkung des Teilneh­mer­kreises. Die Fachtagung sei nicht für die Mitglieder einer Partei vorgesehen, die dem "rechten Spektrum" der Politik zugerechnet werden müssten. Die NPD, der die Antragsteller angehörten, sei jedoch als rechtsextreme Partei anzusehen, denn es handele sich bei der NPD um eine Partei, die politische Ziele verfolge, die mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren seien und die im recht­s­ex­tre­mis­tischen Spektrum zu den aggressivsten Organisationen zähle.

Überwachung der Verwaltung des Kreises beschränkt sich nicht auf Teilnahme an der Fachtagung

Auch der Umstand, dass die Antragsteller dem Kreistag angehörten, und sich darauf beriefen, dieser überwache als oberstes Organ des Kreises die Verwaltung des Kreises, vermochte den Anträgen nicht zum Erfolg zu verhelfen. Denn – so das Gericht – die Überwa­chungs­kom­petenz könne auch anders als durch die Teilnahme an der Veranstaltung wahrgenommen werden, zum Beispiel durch Ausübung eventueller Fragerechte.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss14625

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI