18.01.2025
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18.01.2025  
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss01.10.2012

Kreisverbände der NPD haben keinen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei SparkassenKreisverbände wurden nicht rechtswirksam gegründet

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat den Anspruch der NPD auf Eröffnung eines Girokontos bei Sparkassen für Kreisverbände der NPD wegen Unwirksamkeit der Gründung der Kreisverbände verneint.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat in zwei Entscheidungen einen Anspruch der NPD auf Eröffnung eines Girokontos bei Sparkassen für Kreisverbände der NPD verneint, weil weder der Kreisverband Uecker-Randow noch der Kreisverband Ostvorpommern-Greifswald rechtswirksam gegründet worden seien. In beiden Fällen fehle es an der für die Gründung eines Kreisverbandes erforderlichen Beschluss­fassung durch den nach der Satzung des Landesverbandes der NPD dafür allein zuständigen Landesvorstand. Ein solcher Beschluss des Landes­vor­standes könne weder durch eine Entscheidung des Landes­vor­sit­zenden ersetzt werden noch könne sich ein Kreisverband selbst gründen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online

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