21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss10.10.2012

Sparkasse zur Eröffnung eines Girokontos für NPD-Kreisverband verpflichtetAnspruch auf Eröffnung eines Girokontos beruht auf Gleich­be­hand­lungs­an­spruch gegenüber anderen Parteien

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin zur Eröffnung eines Girokontos für den NPD Kreisverband Westmecklenburg verpflichtet.

Das Oberver­wal­tungs­gericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte mit seiner Entscheidung ein Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Schwerin. Der Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos beruhe auf dem Gleich­be­hand­lungs­an­spruch gegenüber der Sparkasse, die für die Kreisverbände anderer Parteien Girokonten eingerichtet habe.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online

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