15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Urteil29.09.2010

VG Gießen: Auch Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr können Erteilung eines Busfüh­rer­scheins entgegenstehenGericht zweifelt an erforderlicher besonderer Zuverlässigkeit im Hinblick auf das Vertrau­ens­ver­hältnis zu Fahrgästen

Einem ehemaligen Häftling kann die Erteilung eines Busfüh­rer­scheins verwehrt werden. Eignungs­be­denken können sich auch aus Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Fahrgast­be­för­derung stehen, ergeben. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Gießen.

Im zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger, dessen lebenslange Freiheitsstrafe nach 16 Jahren Haft zur Bewährung ausgesetzt worden war, die begehrte Fahrerlaubnis vom Landrat des Landkreises Marburg Biedenkopf trotz eines positiven medizinisch-psychologischen Eignungs­gut­achtens verwehrt. Die Behörde war der Ansicht, dass der Kläger der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht werde.

Eignungs­be­denken können sich auch aus Straftaten ohne Zusammenhang mit Straßenverkehr oder Fahrgast­be­för­derung ergeben

Auch das Verwal­tungs­gericht Gießen kam nun zu diesem Ergebnis. Die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen erfordere, dass der Bewerber um die Fahrerlaubnis die Gewähr biete, die besonderen Sorgfalts­pflichten, die ihm bei der Beförderung ihm anvertrauter Personen obliegen, zu beachten. Die Fahrer­laub­nis­ver­ordnung verlange eine persönliche Zuverlässigkeit des Fahrers im Hinblick auf das Vertrau­ens­ver­hältnis zu seinen Fahrgästen, die über die ordnungsgemäße Beförderung der Fahrgäste und deren Bewahrung vor Verkehr­s­un­fällen hinausgehe. Der Bewerber müsse auch die Gewähr für den korrekten Umgang mit diesen Personen und deren Eigentum für die Zeit der Beförderung bieten. Daher könnten sich Eignungs­be­denken auch aus Straftaten, insbesondere Vermö­gens­de­likten, ergeben, die nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder der Fahrgast­be­för­derung stehen.

Straftaten fanden bei positivem medizinisch-psychologischen Eignungs­gut­achten keine Berück­sich­tigung

Die Verurteilung des Klägers wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub sei bei der Beurteilung seiner persönlichen Zuverlässigkeit deshalb ebenso zu berücksichtigen, wie die anderen im Bundes­zen­tra­l­re­gister (noch) eingetragenen Verurteilungen. Auch eine geringfügige nach der Haftentlassung in der Bewährungszeit erfolgte Verurteilung wegen Diebstahls geringwertiger Sachen erlange dabei Bedeutung, auch wenn sie normalerweise und für sich genommen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen wäre. Da das für den Kläger positive Gutachten diese Verurteilung nicht berücksichtigt habe, sei es im Hinblick auf die erforderliche besondere Zuverlässigkeit nicht aussagekräftig und nicht geeignet diesem zu der begehrten Fahrerlaubnis zu verhelfen.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10345

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI