18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Gießen Urteil18.07.2013

Zeitausgleich bei Rufbereitschaft steht auch den Vertretern zuPräsident des Amtsgerichts Gießen verstieß gegen den allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­grundsatz

Ein Beamter hat Anspruch auf Zeitausgleich, wenn dieser als Vertreter zur Rufbereitschaft eingeteilt wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwal­tungs­ge­richts Gießen hervor.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Präsident des Amtsgerichts Gießen hatte einem Beamten, der sich als Vertreter „zwischen den Jahren“ zur Rufbereitschaft bereit gehalten hatte, anders als dem zur Rufbereitschaft eingeteilten Beamten einen Zeitausgleich verweigert und dies damit begründet, der Vertretungsfall trete so gut wie nie ein. Der Beamte hatte demgegenüber argumentiert, dass er in gleicher Weise wie der eingesetzte Beamte, zu dessen Vertretung er sich bereit halte, in seinem Aktionsradius eingeschränkt sei.

Vorenthaltung eines Zeitausgleichs unbegründet

Der Zeitausgleich beruht auf einer Dienstanweisung des Präsidenten des Amtsgerichts Gießen, die eine Zeitaus­gleichs­re­gelung nur für den zur Rufbereitschaft eingeteilten Beamten vorsieht, nicht aber für dessen Vertreter. Das Verwal­tungs­gericht Gießen hat nun auf den allgemeinen Gleich­be­hand­lungs­grundsatz gestützt auch dem als Vertreter eingeteilten Beamten einen Zeitausgleich zugesprochen. Denn es bestehe kein sachlicher Grund, diesem einen Zeitausgleich vorzuenthalten. Der Vertreter sei ebenso wie der eingeteilte Beamte in der Wahl seines Aufent­haltsortes sowie in seinen Freizeit­ak­ti­vitäten beschränkt, denn auch er müsse jederzeit damit rechnen, im Vertretungsfall zur Dienstleistung auf der Dienststelle herangezogen zu werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil16490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI