Verwaltungsgericht Gießen Beschluss31.08.2011
VG Gießen: Eilantrag gegen Errichtung von Windkraftanlagen in EU-Vogelschutzgebieten abgelehntArtenschutz- und naturschutzrechtliche Verbote stehen Genehmigung nicht entgegen
Der Eilantrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), mit dem dieser die sofortige Vollziehung der Genehmigung von drei Windkraftanlagen in Lautertal und Ulrichstein unterbinden wollte, wurde vom Verwaltungsgericht Gießen abgelehnt.
Die im Februar 2011 erteilte Genehmigung sieht die Errichtung der Windkraftanlagen in Gebieten vor, die als EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen sind.
Bei Genehmigungserteilung Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft
Der NABU rügte, bei der Erteilung der Genehmigung sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden. Auch befürchtet der NABU eine Verletzung des Artenschutzes durch die geplanten Anlagen. Die im Verfahren eingeholten Gutachten gingen im Hinblick auf Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse von unzutreffenden Feststellungen hinsichtlich der Abstände von Brutplätzen und der Gefährdung der Tiere durch die Rotoren aus. Auch raumordnungsrechtliche Vorgaben seien nicht beachtet.
NABU antragsbefugt bzgl. Verletzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften
Das Verwaltungsgericht Gießen stellte zunächst fest, dass der NABU auf Grund europarechtlicher Vorgaben antragsbefugt sei, soweit der die Verletzung umweltschutzrechtlicher Vorschriften rüge. Die zuvor in der nationalen Rechtsprechung auf die Rüge drittschützender umweltrechtlicher Normen beschränkte Antragsbefugnis sei durch die neueste Rechtsprechung des EuGH nicht mehr zu halten. Die Vorgaben in der europäischen Umweltverträglichkeits-Richtlinie geböten, die im nationalen Recht beschränkten Rechtsschutzmöglichkeiten im Bereich des Umweltrechts zu erweitern. Dies habe zur Folge, dass der NABU als anerkannter Umweltverband die Verletzung umweltrechtlicher Vorschriften rügen kann, ungeachtet dessen, ob diese objektives Recht darstellen oder dem Schutz der Rechte Einzelner dienten.
VG muss nicht über Verstoß gegen raumordnungsrechtliche Vorschriften entscheiden
Vorschriften, die nicht der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Umweltrecht dienten, könne der NABU dagegen nicht rügen. Auf den vom NABU behaupteten Verstoß gegen raumordnungsrechtliche Vorschriften musste die Kammer daher nicht eingehen.
VG: Schädliche Umwelteinwirkungen nicht erkennbar
Mit ausführlicher Begründung legt das Gericht in dem umfangreichen Beschluss im Einzelnen dar, dass von den genehmigten Windkraftanlagen bei der im Eilverfahren vorgenommenen summarischen Prüfung keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die dortige Fauna ausgehen. Weder artenschutzrechtliche noch naturschutzrechtliche Verbote stünden der Genehmigung entgegen. Die im Verfahren zur Lebenssituation der dort heimischen Tierarten eingeholten Gutachten kämen zu naturschutzfachlich vertretbaren Ergebnissen, die die Erteilung der Genehmigung rechtfertigten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online