18.10.2024
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Verwaltungsgericht Gießen Beschluss31.08.2011

VG Gießen: Eilantrag gegen Errichtung von Windkraft­anlagen in EU-Vogel­schutz­ge­bieten abgelehntArtenschutz- und natur­schutz­rechtliche Verbote stehen Genehmigung nicht entgegen

Der Eilantrag des Natur­schutz­bundes Deutschland (NABU), mit dem dieser die sofortige Vollziehung der Genehmigung von drei Windkraft­anlagen in Lautertal und Ulrichstein unterbinden wollte, wurde vom Verwal­tungs­gericht Gießen abgelehnt.

Die im Februar 2011 erteilte Genehmigung sieht die Errichtung der Windkraft­anlagen in Gebieten vor, die als EU-Vogel­schutz­gebiete ausgewiesen sind.

Bei Geneh­mi­gungs­er­teilung Umwelt­ver­träg­lich­keits­prüfung mangelhaft

Der NABU rügte, bei der Erteilung der Genehmigung sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt worden. Auch befürchtet der NABU eine Verletzung des Artenschutzes durch die geplanten Anlagen. Die im Verfahren eingeholten Gutachten gingen im Hinblick auf Schwarzstorch, Rotmilan und Fledermäuse von unzutreffenden Feststellungen hinsichtlich der Abstände von Brutplätzen und der Gefährdung der Tiere durch die Rotoren aus. Auch raumord­nungs­rechtliche Vorgaben seien nicht beachtet.

NABU antragsbefugt bzgl. Verletzung umwelt­schutz­recht­licher Vorschriften

Das Verwal­tungs­gericht Gießen stellte zunächst fest, dass der NABU auf Grund europa­recht­licher Vorgaben antragsbefugt sei, soweit der die Verletzung umwelt­schutz­recht­licher Vorschriften rüge. Die zuvor in der nationalen Rechtsprechung auf die Rüge dritt­schüt­zender umwelt­recht­licher Normen beschränkte Antragsbefugnis sei durch die neueste Rechtsprechung des EuGH nicht mehr zu halten. Die Vorgaben in der europäischen Umwelt­ver­träg­lichkeits-Richtlinie geböten, die im nationalen Recht beschränkten Rechts­schutz­mög­lich­keiten im Bereich des Umweltrechts zu erweitern. Dies habe zur Folge, dass der NABU als anerkannter Umweltverband die Verletzung umwelt­recht­licher Vorschriften rügen kann, ungeachtet dessen, ob diese objektives Recht darstellen oder dem Schutz der Rechte Einzelner dienten.

VG muss nicht über Verstoß gegen raumord­nungs­rechtliche Vorschriften entscheiden

Vorschriften, die nicht der Umsetzung europa­recht­licher Vorgaben im Umweltrecht dienten, könne der NABU dagegen nicht rügen. Auf den vom NABU behaupteten Verstoß gegen raumord­nungs­rechtliche Vorschriften musste die Kammer daher nicht eingehen.

VG: Schädliche Umwelt­ein­wir­kungen nicht erkennbar

Mit ausführlicher Begründung legt das Gericht in dem umfangreichen Beschluss im Einzelnen dar, dass von den genehmigten Windkraft­anlagen bei der im Eilverfahren vorgenommenen summarischen Prüfung keine schädlichen Umwelt­ein­wir­kungen und sonstigen Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die dortige Fauna ausgehen. Weder arten­schutz­rechtliche noch natur­schutz­rechtliche Verbote stünden der Genehmigung entgegen. Die im Verfahren zur Lebenssituation der dort heimischen Tierarten eingeholten Gutachten kämen zu natur­schutz­fachlich vertretbaren Ergebnissen, die die Erteilung der Genehmigung rechtfertigten.

Quelle: Verwaltungsgericht Gießen/ra-online

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