Dokument-Nr. 18424
Permalink https://urteile.news/
- Bewerbung mit "kostenloser" Zweitbrille eine unzulässige ZuwendungOberlandesgericht Stuttgart, Urteil17.01.2013, 2 U 92/12
- DocMorris' "Sonder-Bonus" sowie kostenlose Warenzugabe sind wettbewerbswidrigOberlandesgericht München, Urteil22.03.2007, 29 U 5300/06
- Auslobung von Werbeprämien für den Erwerb von Medizinprodukten (hier: Gleitsichtgläser) unzulässigBundesgerichtshof, Urteil06.07.2006, I ZR 145/03
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss17.06.2014
Keine geschenkten Kuschelsocken beim Erwerb von verschreibungspflichtigen MedikamentenZugaben verstoßen gegen die Preisbindung des Arzneimittelgesetzes
Apotheken dürfen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten keine Zugabe und Rabatte gewähren. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und die Eilanträge der Apothekeninhaber damit abgelehnt.
Mehrere Apotheker im östlichen Ruhrgebiet verteilten in ihren Werbeprospekten Gutscheine die auch beim Erwerb von verschreibungspflichtigen oder preisgebundenen Medikamenten gegen Sachgegenstände, wie zum Beispiel „Kuschelsocken“ und Geschenkpapier eingetauscht werden konnten.
Apothekerkammer untersagt Zugaben auf Grundlage der verbindlichen Berufsordnung
Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe verbot dies auf der Grundlage der für ihre Mitglieder verbindlichen Berufsordnung. Daraufhin erhoben die Apothekeninhaber Klage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und beantragten vorläufigen Rechtsschutz gegen die Verbotsverfügungen. Diese Eilanträge lehnte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ab.
Wettbewerb zwischen Apotheken und damit unsachliche Beeinflussung der Versorgung der Bevölkerung soll verhindert werden
Diese Zugaben verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Preisbindung des Arzneimittelgesetzes und das im August 2013 geänderte Heilmittelwerbegesetz. Für Medikamente die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, gilt danach ein generelles Verbot für Zugaben. Durch dieses Gesetz soll ein Wettbewerb zwischen den Apotheken verhindert werden, damit es zu keiner unsachlichen Beeinflussung der flächendeckenden und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten kommt. Von dieser Regelung sind die Kundenzeitschriften, wie die Apothekenumschau ausdrücklich ausgeschlossen und können so nicht mit anderen Zugaben verglichen werden.
Regelung verstoße nicht gegen Europarecht
Das Verwaltungsgericht geht nach vorläufiger Prüfung davon aus, dass diese gesetzliche Regelung nicht gegen Europarecht verstößt. Eine endgültige Prüfung dieser Frage hat sie jedoch dem noch anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18424
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.