Dokument-Nr. 3991
Permalink https://urteile.news/
Oberlandesgericht München Urteil22.03.2007
DocMorris' "Sonder-Bonus" sowie kostenlose Warenzugabe sind wettbewerbswidrigOLG München bestätigt das Verbot bestimmter Werbemaßnahmen von DocMorris
Zwei von DocMorris durchgeführte Werbemaßnahmen sind wettbewerbswidrig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Der für Wettbewerbsstreitigkeiten zuständige 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hatte in einem Berufungsverfahren über eine einstweilige Verfügung zu entscheiden, mit der das Landgericht München I der niederländischen Versandapotheke DocMorris zwei Werbemaßnahmen untersagt hatte.
Seit dem 1. Juli 2006 entfällt für gesetzlich Krankenversicherte bei einer Reihe von Generika die gesetzliche Zuzahlung von 5, €. DocMorris versprach für jede Einreichung eines Kassenrezepts für ein zuzahlungsfreies Generikum einen „Sonder-Bonus“ von 2,50 € und bewarb das mit dem Slogan „Geld verdienen auf Rezept“. Das Oberlandesgericht hat diese Maßnahme als wettbewerbswidrig angesehen, weil sie geeignet sei, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher durch unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen (vgl. § 4 Nr. 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG). Die Anlockwirkung des Bonus erstrecke sich darauf, auch solche Verschreibungen vorzulegen, die medizinisch nicht indiziert seien, weil auch mit diesen Geld verdient werden könne, und verlasse damit den Bereich des Sachbezugs zum geförderten Geschäft.
Außerdem hat das Oberlandesgericht die Zugabe einer Ware im Wert von mindestens 9,30 € bei jeder Medikamentenbestellung als einen Verstoß gegen das grundsätzliche Verbot von Zuwendungen bei der Werbung für Arzneimittel gemäß § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz - HWG angesehen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 22.03.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG München vom 22.03.2007
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil3991
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.