21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 30750

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss25.08.2021

Kein Anspruch auf Erteilung von Distan­z­un­terricht ab einer 7-Tages-Inzidenz von 100VG Düsseldorf lehnt Eilantrag ab

Ein Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf kann nicht verlangen, vom Präsen­z­un­terricht befreit zu werden, sofern in der Stadt Düsseldorf mehr als 100 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern zu verzeichnen sind. Einen hierauf gerichteten Eilantrag hat die 7. Kammer des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf abgelehnt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, eine entsprechende Anspruchs­grundlage enthalte die Corona­be­treu­ungs­ver­ordnung, die den Schutz vor Neuin­fi­zie­rungen mit dem Corona-Virus u.a. im Schulbereich regelt, nicht. Soweit allgemeine schulrechtliche Regelungen die Befreiung vom Unterricht ermöglichen, habe der Schüler einen erforderlichen wichtigen Grund nicht glaubhaft gemacht. Insbesondere habe er keine ärztlichen Atteste beigebracht, die für ihn oder seine Angehörigen eine erhöhte Gefährdung betreffend eine Coronainfektion belegen.

Durchführung des Präsen­z­un­ter­richts hat Vorrang

Ferner komme ein Anspruch auf Erteilung von Distanzunterricht auch nicht vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage in Betracht. Insoweit habe die Durchführung von Präsen­z­un­terricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erzie­hungs­auftrag grundsätzlich Vorrang. Mit der Pflicht zur Teilnahme am Präsen­z­un­terricht auch im Falle einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 verletze der Staat auch nicht seine Pflichten zum Schutze des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Denn der Gesetzgeber habe im Bereich des Schulwesens ein hinreichendes Schut­z­in­stru­men­tarium zur Verfügung gestellt. So dürften am Unterricht nur immunisierte oder getestete Personen teilnehmen und würden entsprechende Tests wöchentlich zweimal durchgeführt. Ferner seien bei der schulischen Nutzung die allgemeinen Infektions- und Hygieneregeln (AHA-Regeln) von allen Personen möglichst umfassend zu beachten.

Ausreichend schützende Maßnahmen des Staates

Des Weiteren seien soweit wie möglich feste Lerngruppen und Platz­ver­tei­lungen sicherzustellen. Auch bestünden diesbezügliche Dokumen­ta­ti­o­ns­pflichten für den Fall einer erforderlichen Nachverfolgung. Schließlich bestehe innerhalb von Gebäuden eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Durch diese und weitere Maßnahmen – so das Gericht – komme der Staat seiner Schutzpflicht hinreichend nach. Insoweit sei zu berücksichtigen, dass ihm diesbezüglich ein weiter Gestal­tungs­spielraum zustehe. Ferner habe er bei einschränkenden Maßnahmen auf die Verhält­nis­mä­ßigkeit zu achten und auch entge­gen­stehende Grundrechte zu berücksichtigen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/aw)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30750

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI