18.01.2025
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18.01.2025  
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss30.04.2019

Kfz-Zulas­sungs­behörde darf Autokennzeichen "HH 1933" einziehenKennzeichen erinnert an national­sozialistische Unrechts­herr­schaft und ist daher sittenwidrig

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Auto-Kennzeichen "HH 1933" durch die Kfz-Zulas­sungs­behörde eingezogen werden durfte, da es an die national­sozialistische Unrechts­herr­schaft erinnert und daher sittenwidrig ist.

Im zugrunde liegenden Fall hatte das Straßen­ver­kehrsamt des Kreises Viersen das Kennzeichen "HH 1933" zunächst als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürger­be­schwerde zog es das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrecht­schutz­ver­fahrens.

Durch­schnitt­licher Bürger assoziiert "HH 1933" mit Natio­nal­so­zi­a­lismus im Dritten Reich

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat im Eilrecht­schutz­ver­fahren festgestellt, dass das Straßen­ver­kehrsamt bei der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Der durch­schnittliche Bürger assoziiere "HH 1933" mit dem Natio­nal­so­zi­a­lismus im Dritten Reich. 1933 sei das Jahr, das zeitge­schichtlich für die Machtergreifung der Natio­nal­so­zi­a­listen stehe, und "HH" sei eine Abkürzung des im Dritten Reich üblichen Grußes "Heil Hitler", die in der recht­s­ex­tre­mis­tischen Szene verwendet werde.

Keine Verpflichtung zur Prägung und Anbringung neuer Kennzeichen

Nur soweit das Straßen­ver­kehrsamt den Halter zugleich dazu verpflichtet hat, die alten Kennzeichen entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen, ist die Behörde nach Auffassung des Gerichts zu weit gegangen. Die Fahrzeug-Zulas­sungs­ver­ordnung sehe nicht vor, die Behebung von Mängeln des Fahrzeugs mit Befehl und Zwang durchzusetzen. Ob der Halter den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatte, entscheide er allein. Ohne neues Kennzeichen könne das Straßen­ver­kehrsamt den Wagen allerdings stilllegen. Er dürfe dann auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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