18.01.2025
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss14.11.2019

Kfz-Kennzeichen "HH 1933" sittenwidrigBuchstaben-Zahlen-Kombination "HH 1933" lässt ohne Weiteres Assoziation mit NS-Regime herstellen

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Kreis Viersen ein zunächst erteiltes Kfz-Wunsch­kenn­zeichen mit der Kombination "HH 1933" zu Recht von Amts wegen geändert hat.

Den gegen die Änderung des Kennzeichens gerichteten Eilantrag des Antragstellers lehnte das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf ab.

Kennzei­chen­kom­bi­nation aufgrund der offen­sicht­lichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Natio­nal­so­zi­a­lismus sittenwidrig

Die hiergegen eingelegte Beschwerde blieb beim Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Kennzei­chen­kom­bi­nation aufgrund der offen­sicht­lichen, sich aufdrängenden Bezüge zum Natio­nal­so­zi­a­lismus sittenwidrig sei. Für einen durch­schnitt­lichen Bürger der Bundesrepublik sei offenkundig, dass es sich um die Abkürzung des Hitlergrußes sowie das Jahr der sogenannten Machtergreifung der Natio­nal­so­zi­a­listen handele. Unerheblich sei, ob der Antragsteller subjektiv mit diesem Wunschkennzeichen seine Sympathie zum NS-Regime zum Ausdruck bringen möchte. Entscheidend sei, dass die Buchstaben-Zahlen-Kombination "HH 1933" aufgrund des allgemeinen Geschichts­be­wusstseins objektiv geeignet sei, ohne Weiteres eine Assoziation mit dem NS-Regime herzustellen.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online (pm/kg)

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