18.10.2024
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Sie sehen die Außenfassade einer Niederlassung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit dem Bundesadler und passendem Schriftzug der Behörde.
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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil22.11.2016

VG Düsseldorf bejaht Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft für syrischen AsylbewerberBei Rückkehr ins Heimatland droht politische Verfolgung

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass einem 18-jährigen arabisch-stämmigen Syrer ein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlings­eigenschaft zusteht, da er bei einer Rückkehr nach Syrien politische Verfolgung durch das Assad-Regime zu befürchten hat.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dem syrischen Staats­an­ge­hörigen den subsidiären Schutz für Bürger­kriegs­flüchtlinge gewährt. Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf steht ihm der weitergehende Anspruch auf Zuerkennung des Flücht­lings­status zu. In der Entscheidung führte das Gericht aus, dass allen nach Syrien zurückkehrenden Asylbewerbern generell die Gefahr der Folter drohe, weil das syrische Regime Rückkehrer aus dem Ausland unter Anwendung menschen­rechts­widriger Methoden verhöre. Diese Maßnahmen seien als politische Verfolgung einzustufen, weil der syrische Staat grundsätzlich in jedem Rückkehrer einen potentiellen Regime-Gegner sehe. Der längere Ausland­s­auf­enthalt und die Asylan­trag­stellung würden von der syrischen Regierung allgemein als Ausdruck regime­feind­licher Gesinnung aufgefasst und zum Anlass für politische Verfolgung genommen.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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