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Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss16.01.2012

Gesund­heits­mi­nisterin darf weiter vor E-Zigaretten warnenMinisterium ist grundsätzlich befugt, öffent­lich­keits­wirksame Informationen zu verbreiten

Das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf hat den Antrag einer Produk­ti­o­nsfirma und Vertreiberin so genannter E-Zigaretten (elektronische Zigaretten) abgewiesen, der darauf gerichtet war, dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmte Äußerungen und Warnungen vor E-Zigaretten im Wege einstweiliger Anordnung zu untersagen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift "Ministerin Steffens warnt vor Verkauf von illegalen E-Zigaretten: Geschäfts­grün­dungen sind riskant – Gesund­heits­schäden zu befürchten" sowie in einem Erlass vom selben Tage die Rechts­auf­fassung vertreten, nikotinhaltige Liquids dürften nur mit arznei­mit­tel­recht­licher Zulassung in den Verkehr gebracht werden, bei nikotinfreien Liquids sei im Einzelfall zu prüfen, ob sie den arznei­mit­tel­recht­lichen Vorschriften unterlägen. Die Zigaretten selbst seien gegebenenfalls als Medizinprodukte in den Verkehr zu bringen.

Einstufung der E-Zigaretten als Arzneimittel im Sinne des Arznei­mit­tel­ge­setzes vertretbar

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf verstoßen diese Äußerungen nicht gegen die Berufsfreiheit der Antragstellerin. Das Ministerium sei für den Bereich des Arzneimittel- und Medizin­pro­duk­te­rechts zuständig und damit grundsätzlich befugt, öffent­lich­keits­wirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten. Um eine solche Entwicklung handele es sich auch bei den E-Zigaretten zur Aufnahme von Nikotin aus nikotinhaltigen Liquids. Die Einschätzung des Ministeriums, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel im Sinne des Arznei­mit­tel­ge­setzes, sei vertretbar.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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