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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil25.01.2017

Dienstvergehen mit rechts­extremistischem Bezug: Entlassung eines früheren Zeitsoldaten aus der Bundeswehr rechtmäßigFehlende charakterliche Eignung rechtfertigt Entlassung

Die Anrede anderer Soldaten als "Juden", das Anfertigen eines Hakenkreuzes mit Kabelbindern im Unterricht sowie die Bezeichnung eines dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als "Nigger"" rechtfertigen die Entlassung aus dem Solda­ten­ver­hältnis auf Zeit. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Düsseldorf und wies damit die Klage des Zeitsoldaten ab.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Bundeswehr den Kläger, der für die Laufbahn der Feldwebel des Allgemeinen Fachdienstes zugelassen worden war, zum 30. November 2013 und damit vor Ablauf seiner Dienstzeit entlassen, weil ihm drei Dienstvergehen mit recht­s­ex­tre­mis­tischem Bezug zur Last gelegt worden waren. Der Kläger habe mehrfach das Wort "Jude" in der Absicht verwendet, andere Soldaten zu beschimpfen. Während eines Ausbil­dungs­ab­schnitts habe er im Unterricht aus Kabelbindern ein Hakenkreuz gebastelt. Ferner habe er im Sommer 2011 in der Ausbil­dungs­werkstatt einen Kameraden aufgefordert, dieser solle zu einem zivilen Auszubildenden einer anderen Klasse den Satz "Hey, Nigger, komm mal rüber, die Herrenrasse hat einen Auftrag für dich" sagen.

VG erklärt Entlas­sungs­be­scheid für rechtmäßig

Nach der Vernehmung mehrerer Zeugen stand zur Überzeugung des Verwal­tungs­ge­richts Düsseldorf fest, dass die vom Kläger weitgehend bestrittenen Vorwürfe zutreffen. Auch wenn die Verwendung des Wortes "Jude" nicht in Belei­di­gungs­absicht erfolgt sein sollte, lasse es der Kläger jedenfalls an einem sensiblen Umgang mit der deutschen Geschichte fehlen. Zusammen mit den beiden anderen Vorfällen habe die Beklagte die Vorwürfe zu Recht als Dienstvergehen bewertet und die Schluss­fol­gerung der fehlenden charakterlichen Eignung des Klägers gezogen. Den Entlas­sungs­be­scheid sah das Gericht deshalb als rechtmäßig an.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf/ra-online

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