18.10.2024
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Verwaltungsgericht Lüneburg Urteil10.10.2007

Entlassung eines rechtsextremen Bundes­wehr­soldaten rechtensMitgliedschaft in der NPD

Ein Zeitsoldat, der bei seiner Einstellung die Mitgliedschaft in der NPD und in einer freien Kameradschaft verschweigt, darf zu Recht aus der Bundeswehr entlassen werden. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Lüneburg entschieden.

Der 1981 geborene junge Mann bewarb sich 2002 bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit für 8 Jahre. Die schriftlichen Bewer­bungs­un­terlagen enthielten die Frage, ob er Mitglied in der NPD bzw. JN ist oder extremistischen Gruppierungen angehört. Diese Frage beantwortete er mit "nein", - und er versicherte, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen. Er wurde eingestellt. Im Januar 2005 erhielt der MAD Kenntnis, dass auf den jungen Mann ein NPD-Mitglieds­ausweis ausgestellt und er im Mai 2000 bei Passau auf einem NPD-Parteitag war, er Kontakte zur rechtsextremen Szene hat und als Gründuns­mitglied der recht­s­ex­tre­mis­tischen Kameradschaft "Verena" in Hannover zugehört hat. Im Mai 2005 wurde der Mann deshalb aus der Bundeswehr entlassen. Gegen seine Entlassung hat er im Juli 2005 Klage erhoben.

Arglistige Täuschung

Das Verwal­tungs­gericht hat die Klage abgewiesen. Es hat ausgeführt: Der Kläger ist zu Recht als Zeitsoldat entlassen worden. Denn er hat seine Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt. Er hat nach den schriftlichen Bewer­bungs­un­terlagen eine Mitgliedschaft in der NPD verneint, obwohl er 1999 einen Aufnahmeantrag gestellt hat und für ihn auch ein Mitglieds­ausweis ausgestellt worden ist, aufgrund dessen bei ihm Mitglieds­beiträge abgefordert wurden. Außerdem hat er verschwiegen, dass er Gründungs­mitglied in der rechtsextremen Kameradschaft Verena ist. Hätte der junge Mann wahrheitsgemäße Angaben gemacht, wäre er nicht eingestellt worden, zumindest wären weitere Prüfungen angestellt worden. Die Bundeswehr ist darauf angewiesen, dass Zeitsoldaten bei ihrer Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben machen und nicht über ihre extremistischen Einstellungen täuschen. Unlauteres Verhalten im öffentlichen Dienst kann nicht hingenommen werden. Zudem würde der Ruf der Bundeswehr Schaden nehmen, wenn sie in ihren Reihen Soldaten duldet, die enge Bindungen zu verfas­sungs­feind­lichen politischen Gruppierungen haben.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Lüneburg vom 10.10.2007

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