21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen das RBB-Sendezentrum, einen dreiteiligen Gebäudekomplex des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in Berlin.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Dresden Urteil21.04.2015

Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklichVG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunk­beitrags

Die Rundfunk­beitrags­erhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungs­rechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwal­tungs­ge­richts Dresden hervor.

Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird seit dem 1. Januar 2013 auf der Grundlage eines Staatsvertrags aller Bundesländer der Rundfunkbeitrag erhoben. Zahlungs­pflichtig sind danach alle Inhaber einer Wohnung sowie Unternehmen für Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge. Mit dieser im Freistaat Sachsen durch Landesgesetz umgesetzten Regelung wurde die zuvor erhobene, empfangs­ge­rä­te­ab­hängige Rundfunkgebühr abgelöst.

VG weist auf Verfas­sungs­wid­rigkeit der Beitrags­er­hebung gestützte Klage ab

Das Verwal­tungs­gericht Dresden hat die verfas­sungs­recht­lichen Bedenken mehrerer Kläger gegen die Neuregelung nicht geteilt und wies daher eine allein auf die behauptete Verfassungswidrigkeit der Beitragserhebung für das Innehaben einer Wohnung gestützte Klage ab (Az. 2 K 1221/13). Auch ein Unternehmen, dass die Beitrags­er­hebung für Betriebstätten beanstandet hatte, blieb erfolglos (Az. 2 K 1744/13).

Beitrags­pflichtiger kann bei Verrechnung von Zahlungs­rück­ständen keine eigenen Zahlungs­be­stim­mungen treffen

Weiter hatte sich das Gericht mit der Verrechnung von Zahlungen für aus der Vergangenheit bestehende Zahlungs­rück­stände zu befassen. Nach der Satzung des MDR über das Verfahren zur Leistung von Rundfunk­bei­trägen, wie auch nach der Vorgän­ger­reglung für Rundfunk­ge­bühren, sind alle Zahlungen dergestalt in den "Kundenkonten" zu verrechnen, dass zunächst die Kosten, dann Säumnis­zu­schläge und erst danach die jeweils älteste Gebühren- bzw. Beitragsschuld getilgt werden. Der Betroffene kann dabei keine eigenen Zahlungs­be­stim­mungen treffen. Das hat zur Folge, dass ein Zahlungsrückstand auch dann eintritt, wenn der Abgaben­pflichtige jüngere Forderungen begleicht. In diesem Fall entstehen auch erneut Säumnis­zu­schläge (Az. 2 K 983/13 und 2 K 458/15).

VG zur Beitrags­be­freiung beim Bezug von Sozia­l­leis­tungen

Daneben stand die Befreiung von der Beitragspflicht im Streit. Nach dem Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag werden die Empfänger einzeln aufgeführter Sozialleistungen vom Beitrag befreit. Eine Klägerin bezog allerdings eine ausländische Rente und nach ihrem Heimatrecht dort weitere Leistungen, die diese aufstocken. Das Verwal­tungs­gericht ist zur Auffassung gelangt, dass eine Befreiung hierfür nicht in Betracht kommt und auch kein Härtefall vorliegt, der zu einer Ermäßigung führen könnte. Ein solcher ist nur anzunehmen, wenn die Einkünfte eines Zahlungs­pflichtigen die Bedarfsgrenze nach dem deutschen Sozialrecht um weniger als die Höhe des Rundfunk­beitrags überschreiten (Az. 2 K 2300/14).

Keine Befreiung von der Beitragspflicht beim Bezug von Meister-BAföG

Ein weiterer Kläger bezog Leistungen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegs­aus­bildung (sogenanntes Meister-BAföG). Für diese sieht der Rundfunk­bei­trags­staats­vertrag - anders als für Empfänger von Leistungen nach dem Bundes­aus­bil­dungs­för­de­rungs­gesetz - keine Befreiung vor. Das Verwal­tungs­gericht wies seine auf eine Gleich­be­handlung mit anderen befreiten Personengruppen gerichtete Klage im Hinblick auf die fehlende Vergleich­barkeit ab. Empfängern von Meister-BAföG wird ein deutlich höherer Bedarfssatz gesetzlich zugebilligt als etwa Studenten. Auch die Anrechnung des Einkommens- und des Vermögens erfolgt unterschiedlich (Az. 2 K 1103/13).

Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil20949

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI