18.01.2025
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Verwaltungsgericht Cottbus Beschluss19.09.2013

Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH muss Interna des Aufsichtsrates teilweise offenbarenJournalist hat Anspruch auch Auskunft über Informationen des Aufsichtsrates über Verzögerungen beim Flughafenbau

Das Verwal­tungs­gericht Cottbus hat entschieden, dass die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH einem Journalisten Auskunft darüber erteilen muss, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Journalist einer Tageszeitung zunächst einen Anspruch auf Überlassung von Kopien aller Unterlagen geltend gemacht, welche den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (Antragsgegnerin) seit dem 1. Januar 2011 hinsichtlich des Ausbaus und der geplanten Inbetriebnahme des Flughafens Berlin-Brandenburg zur Verfügung gestellt worden waren.

Journalist kann sich nicht auf Branden­bur­gisches Pressegesetz berufen

Das Verwal­tungs­gericht Cottbus hat dieses Begehren abgelehnt. Dem Antragsteller fehle es insoweit an einem Anspruch, insbesondere könne er sich auch nicht auf das Branden­bur­gische Pressegesetz berufen, weil das Begehren die gesetzlich vorausgesetzte Konkretisierung der verlangten Auskünfte vermissen lasse.

Informationen über Verzögerung am Bau müssen herausgegeben werden

Dem Hilfsantrag hat das Gericht jedoch entsprochen und der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung im Wesentlichen aufgegeben, dem Antragsteller mitzuteilen, wann die Mitglieder des Aufsichtsrates über welche Verzögerungen bei dem Bau des Flughafens Berlin-Brandenburg informiert wurden und welche Begründung für die Verzögerungen jeweils gegeben wurde.

Quelle: Verwaltungsgericht Cottbus/ra-online

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