Verwaltungsgericht Bremen Urteil15.09.2011
VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen Bio-Siegel tragenÖko-Kennzeichengesetz nicht nur für Lebensmittel sonder auch für Futtermittel gültig
Heimtierfuttermittel dürfen mit dem nationalen Bio-Kennzeichen („Bio-Siegel“) versehen und in Verkehr gebracht werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Bremen.
Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.
Sofern Produkte Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen, darf Kennzeichnung mit nationalem Bio-Siegel nicht untersagen werden
Das Verwaltungsgericht Bremen entschied, dass die Behörde die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen darf, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Futtermittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen. Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lässt sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel – gilt. Die Untersagung verstößt zudem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Bremen/ra-online