15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil16.04.2013

Keine 1-Euro-Wertgutscheine für RezepteinlösungBerufsgericht für Heilberufe in Berlin spricht Warnungen gegen Apotheker aus und verhängt Geldbußen

Apotheker dürfen keine 1-Euro-Wertgutscheine für die Einlösung von Rezepten gewähren. Dies entschied das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwal­tungs­gericht Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Apothekerkammer verschiedenen Berliner Apothekern vorgeworfen, mit der Praxis, 1-Euro-Wertgutscheine für die Einlösung von Rezepten zu gewähren, gegen die gesetzlichen Vorschriften über die Arznei­mit­tel­preis­bindung verstoßen und dadurch ihre Berufspflichten verletzt zu haben.

Apotheker berufen sich auf Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs

Diese hatten dagegen eingewandt, Werbegaben für Rezepte bis zu einem Euro je verschrei­bungs­pflichtigem Medikament seien nach der Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs mangels "Spürbarkeit" wettbe­wer­bs­rechtlich erlaubt (vgl. Bundes­ge­richtshof, Urteil v. 09.09.2010 - I ZR 193/07 u.a.). Was wettbe­wer­bs­rechtlich nicht spürbar sei, könne aber weder ordnungs­rechtlich von den Aufsichts­be­hörden noch berufsrechtlich gegenüber Apothekern durchgesetzt werden.

Bagatellgrenze

Bagatellgrenze überschritten'> Dieser Auffassung widersprach die Apothekerkammer Berlin hinsichtlich des Berufsrechts. Nach Auffassung des Berufsgerichts für Heilberufe haben die in Rede stehenden Werbemaßnahmen jeweils eine Bagatellgrenze überschritten; daher habe Anlass zur Pflich­ten­mahnung durch berufs­ge­richtliche Maßnahmen bestanden. Das Gericht hat daher in den meisten Fällen Warnungen - die mildeste berufs­ge­richtlich zulässige Maßnahme - verhängt, und in drei weiteren Fällen wegen der Schwere des jeweiligen Verstoßes auch Geldbußen ausgesprochen. Lediglich in einem Fall sprach das Berufsgericht eine Apothekerin mangels berufs­recht­licher Relevanz ihres Verhaltens frei.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15660

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI