02.04.2025
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
02.04.2025 
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 34834

Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
Drucken
Beschluss19.02.2025Verwaltungsgericht BerlinVG 4 L 847/24
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss19.02.2025

Professionelle Nutzung eines vollau­to­ma­tischen Wanddruckers kein zulas­sungs­pflichtiges HandwerkFachkun­de­n­achweis und Eintrag in der Handwerksrolle nicht erforderlich

Der professionelle Einsatz eines vollau­to­ma­tischen Wanddruckers stellt kein zulas­sungs­pflichtiges Maler- und Lackie­rer­handwerk dar. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin stellt sog. Wanddrucker her, mit denen sich individuell vom Verwender programmierte Motive großflächig auf eine in der Regel vertikale Fläche auftragen lassen. Einer Käuferin des Wanddruckers wurde auf Nachfrage von der Handwerkskammer Berlin mitgeteilt, dass die gewerbliche Nutzung des Geräts zulas­sungs­pflichtig im Maler- und Lackierer-Handwerk sei und daher nur mit Fachkun­de­n­achweis und Eintrag in der Handwerksrolle gewerblich ausgeführt werden dürfe. Die Käuferin veröffentlichte die Auskunft auf ihrer Internetseite und erklärte, wegen des "Meisterzwangs" keine Aufträge mehr für den Wanddrucker annehmen zu können. Die Antragstellerin verlangte daraufhin von der Handwerkskammer insbesondere, diese - aus ihrer Sicht falsche - Auskunft zu widerrufen und zukünftig zu unterlassen. Die Veröf­fent­lichung der Auskunft im Internet verursache ihr einen immensen wirtschaft­lichen Schaden, weil die meisten ihrer Kunden über keinen entsprechenden Fähig­keits­nachweis verfügten. Nachdem die Handwerkskammer eine gesetzte Frist verstreichen ließ, hat die Antragstellerin bei Gericht einen Eilantrag und Klage (VG 4 K 848/24) eingereicht.

Richter: Nutzung eines (vollau­to­ma­tischen) Wanddruckers stellt keinen handwerklichen Betrieb eines Maler- und Lackierer-Handwerks dar

Die 4. Kammer hat dem Eilantrag stattgegeben. Zur Begründung führt sie aus, dass die Nutzung eines (vollau­to­ma­tischen) Wanddruckers für sich genommen regelmäßig keinen handwerklichen Betrieb eines Maler- und Lackierer-Handwerks darstelle. Sie sei vielmehr ohne Nachweis eines Fachkun­de­n­ach­weises oder einer Eintragung in die Handwerksrolle zulässig. Die händischen Arbeitsschritte beim Bedienen des Wanddruckers beschränkten sich auf die Vorbereitung des Druckers und des Motivs sowie das Farbmanagement. Das Verbringen der Farbe auf die Oberfläche - als Kernbereich des Malerhandwerks - erfolge indes automatisiert.

Zweitägige Schulung ist ausreichend für Bedienung des Geräts

Angesichts der überschaubaren Komplexität und Schwierigkeit der Bedienung des Druckers genüge nach unbestrittener Darstellung der Antragstellerin eine zweitägige Schulung in aller Regel, um zufrie­den­stellende Ergebnisse mit dem Wanddrucker zu erzeugen. Die nötigen Vorbe­rei­tungs­hand­lungen und das Mischen von Farben seien keine wesentlichen Tätigkeiten bei der Benutzung des Druckers, weil sie jedenfalls in unter drei Monaten erlernt werden könnten.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34834

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI