03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31192

Drucken
Urteil17.12.2021Verwaltungsgericht BerlinVG 34 K 33.21 und VG 34 K 313.21
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil17.12.2021

Reisende müssen Kosten der Corona-Rückholaktion tragenBerufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen

Die von der weltweiten Rückholaktion des Auswärtigen Amtes Betroffenen dürfen an den Kosten grundsätzlich beteiligt werden. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin in mehreren Klageverfahren entschieden.

Im Zusammenhang mit der weltweiten Verbreitung von Covid-19 kam es seit Mitte März 2020 im Ausland zu hoheitlich verhängten Ausgangssperren, Grenz- und Flugha­fen­schlie­ßungen sowie einer weitgehenden Einstellung des kommerziellen Passa­gier­flug­verkehrs. Im Rahmen der Rückholaktion der Bundesregierung organisierte das Auswärtige Amt Repatri­ie­rungsflüge für im Ausland befindliche, deutsche Staats­an­ge­hörige in das Bundesgebiet. Seit dem 18. März 2020 wurden ca. 67.000 Personen jeweils auf freiwilliger Basis und auf der Grundlage ausdrücklicher Einver­ständ­ni­s­er­klä­rungen auf 270 Flügen in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeholt, wofür der Bund ca. 95 Millionen Euro verauslagte. Die Bundesrepublik Deutschland verlangt von den Zurückgeholten jeweils pauschalierten Auslagenersatz, den sie mit entsprechenden Leistungs­be­scheiden geltend macht. Insgesamt sind hiergegen ca. 150 Klagen beim Verwal­tungs­gericht Berlin anhängig.

VG bejahrt Anspruch

Die Klägerinnen und Kläger wenden u.a. ein, die herangezogene Rechtsgrundlage sei nicht anwendbar. Durch den Corona-Lockdown seien ihnen erhebliche Kosten entstanden, die sie bisher nicht ersetzt bekommen hätten, so dass die zusätzlichen Erstat­tungs­for­de­rungen der Beklagten für sie zumindest in voller Höhe nicht tragbar seien. Auch seien die Ausla­gen­pau­schalen unangemessen, da sie weitaus günstigere Rückflüge gebucht hätten. Über zwei der Klagen hat das Verwal­tungs­gericht mündlich verhandelt. Sie blieben ohne Erfolg. Die auf der Grundlage von § 6 Abs. 2 des Konsu­la­r­ge­setzes erlassenen Bescheide seien zu Recht ergangen, weil es sich bei der Corona-Pandemie es sich um einen Katas­tro­phenfall im Sinn der Norm handele. Die weltweite Betroffenheit einschließlich Deutschlands schließe die Anwendbarkeit der Vorschrift nicht aus. Die von der Beklagten organisierte Rückholung mittels gecharterter Flugzeuge sei zur Hilfeleistung für die im Ausland festsitzenden deutschen Staats­an­ge­hörigen erforderlich gewesen.

Pauschalierung der Auslagen rechtens

Die aus Gründen der Verwal­tungs­ver­ein­fachung vorgenommene Pauschalierung der Auslagen begegne keinen rechtlichen Bedenken, da die festgesetzten Pauschalen pro Flug von 1.000 Euro (Neuseeland) bzw. 600 Euro (Mexiko) jedenfalls unter den der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich entstandenen Kosten gelegen hätten. Zur Einholung von Vergleichs­an­geboten für die Charterkosten sei die Beklagte nicht verpflichtet gewesen. Die erwartete Ko-Finanzierung der Rückholaktion durch den EU-Zivil­schutz­me­cha­nismus in Höhe von 35 % schließe die Rückforderung nicht aus. Für einen Verzicht auf die Koste­n­er­stattung sei kein Raum gewesen. Besondere Umstände für eine Ermes­sen­s­ent­scheidung der Beklagten hätten nicht vorgelegen. Daher habe es ihr auch freigestanden, die Erstat­tungs­be­scheide mit Hilfe automatischer Einrichtungen zu erlassen und von einer Anhörung abzusehen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil31192

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI