18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil07.01.2016

Eltern haben kein Recht auf bestimmtes SchulbuchBerliner Schulgesetz verleiht keinen Anspruch auf Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass Eltern nicht verlangen können, dass in der Schule bestimmte Schulbücher verwendet werden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Vater eines 17-jährigen Schülers, der eine Oberschule in Berlin-Kreuzberg besucht. Im Geschichts­un­terricht des Sohnes kam ein Schulbuch zur Verwendung, in welchem die Landung der alliierten Truppen in Frankreich am 6. Juni 1944 als "Invasion" bezeichnet wird. Diese Darstellung hält der Kläger für unzutreffend, da die Alliierten nicht als "Invasoren" angesehen werden könnten. Die Darstellung verunglimpfe somit die gefallenen Soldaten. Zudem werde der Überfall der Wehrmacht auf seine westlichen Nachbarn im Jahr 1940 in dem Buch verharmlosend als "Offensive im Westen" bezeichnet. Im Unterricht wurden die kritisierten Formulierungen daraufhin mit den Schülern diskutiert. Dem Kläger reichte dies nicht. Er fordert von der Schulverwaltung die Verwendung eines anderen Geschichtswerks; das Berliner Schulgesetz verpflichte die Schule zu Stellungnahmen gegen die Gewalt­herr­schaft des NS-Regimes.

Formulierungen im Schulbuch verletzen nicht staatliches Neutra­li­tätsgebot

Das Verwal­tungs­gericht Berlin wies die Klage bereits als unzulässig ab, weil der Kläger nicht klagebefugt sei. Er werde durch die Verwendung des Schulbuchs nicht in eigenen Rechten verletzt. Das Berliner Schulgesetz verleihe weder Eltern noch Schülern einen Anspruch auf Verwendung bestimmter Lehr- und Lernmittel. Auch sei der Kläger durch die Wahl des Schulbuchs nicht in seinem aus Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes folgenden Recht auf Erziehung beeinträchtigt. Insbesondere verletzten die konkreten Formulierungen nicht das staatliche Neutra­li­tätsgebot. Sie seien in dem Buch Teil einer Schilderung militärischer Vorgehensweisen. Im Sinne einer kriegerischen Operation der Einnahme oder Rückeroberung eines vom Gegner besetzten Gebietes werde gerade auch in den Ländern der beteiligten Alliierten der Begriff "Invasion" für die Landung in der Normandie verwendet. Auf eine Verunglimpfung der alliierten Soldaten oder eine Verharmlosung der Angriffe der Wehrmacht deute in dem Schulbuch nichts hin.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil22178

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI