21.11.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss27.01.2015

Bundes­verkehrs­ministerium muss Journalisten Auskunft über Maut-Berechnung erteilenBeantwortung der Fragen verstößt nicht gegen Geheim­haltungs­vor­schriften

Das Bundes­verkehrs­ministerium muss einem Journalisten der Wochenzeitung "Die Zeit" Auskunft über die Berechnung der prognos­ti­zierten Einnahmen durch die Einführung der PKW-Maut erteilen. Dies entschied das Verwal­tungs­gericht Berlin in einem Eilverfahren.

Im zugrunde liegenden Verfahren hatte das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium auf eine Anfrage des Antragstellers nach der Berechnung der mit rund 700 Mio. Euro prognos­ti­zierten Maut-Einnahmen im November 2014 nur allgemein geantwortet; die Beantwortung genauerer Rückfragen lehnte die Behörde aber mit der Begründung ab, weitere Informationen stünden nicht zur Verfügung.

Behörde kann presse­recht­lichem Auskunfts­an­spruch keine Verwei­ge­rungs­gründe entgegenhalten

Das Verwal­tungs­gericht Berlin verpflichtete das Ministerium im Wege einstweiliger Anordnung dazu, weitere konkrete Fragen zu beantworten. Diese betreffen u.a. den Berechnungsweg, den Einsatz etwaiger externer Gutachter, die geschätzte prozentuale Verteilung der Reisenden und die voraus­sichtliche Wahl der Vignettenart. Dem presse­recht­lichen Auskunftsanspruch könne die Behörde keine Verwei­ge­rungs­gründe entgegen halten. Die Beantwortung verstoße nicht gegen Geheim­hal­tungs­vor­schriften, weil der den Gesetzentwurf betreffende Abstimmungs-, Beratungs- und Entschei­dungs­prozess der Exekutive abgeschlossen sei. Die Informationen beträfen nicht den innersten Bereich der Willensbildung der Regierung, sondern die Vorbereitung einer Regie­rungs­ent­scheidung. Die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, diese Berechnung nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Bekanntgabe schädige oder gefährde auch weder die öffentlichen Interessen noch die sachgerechte Durchführung eines schwebenden Verfahrens.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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