18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 31169

Drucken
Beschluss06.12.2021Verwaltungsgericht BerlinVG 23 L 684/21
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss06.12.2021

Botschaft darf Angeklagtem in Cum-Ex-Verfahren Reisepass entziehenVG weist Eilantrag zurück

Die Entziehung des Reisepasses eines wegen Steuer­hin­ter­ziehung in einem besonders schweren Fall Angeklagten durch eine Deutsche Botschaft ist rechtmäßig. Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat dessen Eilantrag zurückgewiesen.

Gegen den Antragsteller wurde in Deutschland wegen Steuer­hin­ter­ziehung in drei besonders schweren Fällen ermittelt und Anklage bei zwei Landgerichten erhoben. Ihm wird u.a. vorgeworfen, von 2007 bis 2013 sog. Cum-Ex-Geschäfte mit deutschen Aktienwerten durchgeführt zu haben, wodurch Kapita­l­er­trags­steuern unrechtmäßig abgerechnet worden seien. Die Staats­an­walt­schaft geht von einer Schadenssumme in Höhe von ca. 280 Millionen Euro aus. Es liegen Haftbefehle vor, nach denen der Antragsteller flüchtig sei. Er habe danach anlässlich einer Hausdurch­suchung seinen Wohnort ins Ausland verlegt. Zudem habe er einen großen Bestand an Goldbarren durch seinen Hausmeister mit einem Pkw ins Ausland verbringen lassen. Die Botschaft hat dem Antragsteller daraufhin seinen Reisepass entzogen, um seine Rückkehr nach Deutschland zu veranlassen. Hiergegen wendet er sich. Er beruft sich u.a. darauf, ohnehin nicht reisen zu können, da er sich in Auslie­fe­rungshaft befinde. Zudem habe seine Frau das Haus im Ausland deutlich vor der Hausdurch­suchung erworben.

Tatvorwürfe verbundenen mit Strafandrohung bieten einen erheblichen Fluchtanreiz

Das VG hat den Eilantrag zurückgewiesen. Die Antragsteller könne nicht beanspruchen, vorläufig von der Entziehung seines Reisepasses verschont zu bleiben. Es lägen Tatsachen vor, welche die Annahme rechtfertigten, dass er sich dem Strafverfahren entziehen wolle. Der Antragsteller sei flüchtig. Hinzu kämen die gegen ihn erhobenen schweren Tatvorwürfe, die angesichts der damit verbundenen Strafandrohung einen erheblichen Fluchtanreiz böten. Er habe eine Gesamt­frei­heits­strafe von deutlich über zwei Jahren zu erwarten. Ob die straf­recht­lichen Vorwürfe zuträfen, habe das Verwal­tungs­gericht nicht zu entscheiden.

Auch Straf­ent­zie­hungs­willen gegeben

Auch der Wille, sich dem Strafverfahren zu entziehen, liege vor. Hierfür spreche insbesondere, dass dem Antragsteller bei Rückkehr nach Deutschland die sofortige Inhaftierung drohe. Zudem müsse er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werde. Der Annahme des Straf­ent­zie­hungs­willens stehe nicht entgegen, dass seine Frau das Haus im Ausland bereits vor der Durchsuchung erworben hat. Denn er habe sich unmittelbar nach der Durchsuchung seiner Kanzleiräume in Deutschland abgemeldet. Die Passentziehung sei auch verhältnismäßig. Insbesondere fördere sie das Ziel der Durchführung des Strafverfahrens in Deutschland. Das öffentliche Interesse an der Durchführung des Strafverfahrens überwiege das Interesse des Antragstellers, seinen Reisepass zu nutzen.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss31169

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI