18.10.2024
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Verwaltungsgericht Berlin Beschluss10.02.2015

Körperwelten-Ausstellung in Berlin kann vorerst eröffnenAusstellung verstößt nicht gegen Berliner Bestat­tungs­gesetz

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das "KÖRPERWELTEN Museum Berlin" planmäßig eröffnen kann.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, ab dem 18. Februar 2015 unter dem Namen "KÖRPERWELTEN Museum Berlin" eine Dauer­ausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz zu eröffnen. Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 hatte das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden, dass es für diese Ausstellung keiner vorherigen Genehmigung nach dem Berliner Bestattungsgesetz bedürfe. Das Bezirksamt Mitte von Berlin legte gegen das Urteil Berufung ein und untersagte der Antragstellerin mit sofort vollziehbarem Bescheid die Eröffnung der Ausstellung. Für jeden Tag der Zuwiderhandlung drohte die Behörde zudem ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an.

Verwal­tungs­gericht hält Ausstellung weiterhin für zulässig

Das Verwal­tungs­gericht Berlin gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag statt. Für einen Verstoß gegen das Berliner Bestat­tungs­gesetz, wie er von der Behörde geltend gemacht werde, sei nach wie vor nichts ersichtlich. Die Argumentation, wonach das Gesetz auf anatomische Dauerpräparate wie Plastinate nicht anwendbar sei, habe das Bezirksamt nicht entkräftet. Daher halte das Verwal­tungs­gericht an der aus dem Urteil folgenden Rechts­auf­fassung fest.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

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