18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil08.12.2009

FDP muss Strafzahlung wegen Möllemann-Spenden leistenVG Berlin entscheidet über illegale Parteispenden von FDP-Politiker

Wegen rechtswidriger Spenden des damaligen nordrhein-westfälischen FDP-Landes­vor­sit­zenden Jürgen W. Möllemann muss die FDP eine Millionenstrafe leisten. Dies hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Bundes­tags­ver­waltung hat im Juli 2009 einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 3.463 Mio. Euro erlassen. Im Zeitraum von 1996 bis 2002 hatte der nordrhein-westfälische Landesverband der Liberalen von Möllemann herrührende Bar- und Sachspenden angenommen bzw. es unterlassen, die Spenden im Rechen­schafts­bericht zu veröffentlichen.

Annahme von Spenden eines nicht feststellbaren Spenders zu Recht geahndet

Das Verwal­tungs­gericht sah es als erwiesen an, dass Möllemann dem Landesverband im genannten Zeitraum Barspenden in Millionenhöhe hat zukommen lassen. Die Barbeträge habe der damalige Schatzmeister der Partei und spätere Haupt­ge­schäfts­führer Hans-Joachim Kuhl auf Weisung Möllemanns in Kleinbeträge gestückelt und unter Verwendung falscher Spender­be­zeich­nungen bzw. unter Verwendung von "Strohmännern" als Spenden entgegen genommen und für die FDP verbucht. Infolge dieses Verhaltens habe es sich bei den von Möllemann an Kuhl ausgehändigten Beträgen um die Spenden eines für die Partei nicht feststellbaren Spenders gehandelt. Das Wissen der zum Nachteil der Partei handelnden Möllemann und Kuhl von der Person des Spenders könne der Partei nicht zugerechnet werden. Die Annahme von Spenden eines für die Partei nicht feststellbaren Spenders sei nach dem Parteiengesetz verboten und mit Strafe bedroht. Zu Recht habe der Präsident des Bundestages daher den Verstoß gegen dieses Verbot mit einer Strafzahlung in Höhe des Zweifachen des rechtswidrig erlangten Betrages geahndet und zudem die Abführung der angenommenen Spenden von der FDP gefordert.

Sachspenden nicht im Rechen­schafts­bericht der Partei veröffentlicht

Ebenso sei erwiesen, dass Möllemann im Bundes­tags­wahlkampf 1998 und im Landtags­wahlkampf 2000 Wahlkampf­ak­tionen des Landesverbandes sowie Dienste seines Wahlkampf­ma­nagers im Wahlkampf 2000 bezahlt habe. Dabei habe es sich um Sachspenden gehandelt, die entgegen den Vorschriften des Partei­en­ge­setzes nicht im Rechen­schafts­bericht der Partei veröffentlich worden seien. Diese Verstöße rechtfertigten die vom Präsidenten des Bundestages verhängte Strafzahlung in Höhe des Zweifachen der nicht veröf­fent­lichten Beträge.

Quelle: ra-online, VG Berlin

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil8900

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI