21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Beschluss21.02.2018

Trotz gesetzlichem Anspruch: Kein Anspruch auf Kita-Platz im Eilverfahren bei Kapazi­tä­ten­mangelEltern können Aufwen­dungs­ersatz in Form von Koste­n­er­stattung für selbst­be­schaffte Betreuung verlangen

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat den Antrag eines einjährigen Jungen auf Zuweisung eines Betreu­ungs­platzes zur frühkindlichen Förderung in einer wohnortnahen Kinder­tages­einrichtung mit einem Eilbeschluss zurückgewiesen.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass der Antragsteller nach dem Sozial­ge­setzbuch VIII zwar bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tages­ein­richtung oder in der Kinder­ta­gespflege. Und auch der zuständige Träger der Jugendhilfe müsse grundsätzlich sicherstellen, dass für jedes Kind, das einen solchen Rechtsanspruch besitze und für das ein entsprechender Bedarf geltend gemacht werde, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung stehe. Allerdings könne das zuständige Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin diesen Anspruch mangels Kapazität derzeit nicht erfüllen. Den Antragsgegner treffe im Rahmen seiner unbedingten Garantie- und Gewähr­leis­tungs­haftung zwar die Pflicht, neue Dienste sowie Einrichtungen zu schaffen und damit das unzureichende Angebot zu erweitern. Dies lasse sich aber nicht so kurzfristig sicherstellen, dass der Antragsteller davon profitieren und ihm umgehend ein Betreuungsplatz zugewiesen werden könnte. Daraus resultiere aber kein subjektives Recht auf Neuschaffung von Kapazitäten, weil der Grund vor allem der nicht kurzfristig zu beseitigenden Fachkräf­te­mangel sei.

Anspruch auf Koste­n­er­stattung für selbst­be­schaffte Hilfe

Damit sei der Antragsteller aber nicht gänzlich schutzlos gestellt. Vielmehr wandele sich - wenn der Rechtsanspruch wie hier leer laufe - der Primäranspruch in einen Sekun­dä­ran­spruch auf Aufwen­dungs­ersatz in Form der Kostenerstattung für eine selbst­be­schaffte Hilfe um.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss25600

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI