18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.

Dokument-Nr. 32310

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil12.10.2022

Entlassung von Justiz­vollzugs­beamtin auf Probe wegen Liebesbeziehung mit Häftling war rechtensVerletzung dienstlicher Kernpflichten rechtfertigt Entlassung

Das Verwal­tungs­gericht Berlin hat entschieden, dass eine Justiz­vollzugs­beamtin in der Probezeit entlassen werden kann, wenn sie eine heimliche Liebesbeziehung mit einem Strafgefangenen eingeht und ihn in ihre Wohnung aufnimmt.

Die Klägerin war als Beamtin auf Probe in einer Justiz­voll­zugs­anstalt tätig. Nachdem bekannt geworden war, dass sie eine Liebesbeziehung mit einem Gefangenen führte, dies gegenüber ihrem Dienstherrn nicht angezeigt und den Gefangenen mittlerweile in ihre Wohnung aufgenommen hatte, entließ der Beklagte sie. Ihren Widerspruch hiergegen wies der Beklagte zurück. Ihre dagegen erhobene Klage begründet die Klägerin u.a. mit ihrer guten fachlichen Eignung und damit, dass ein solches Fehlverhalten in Zukunft ausgeschlossen werden könne. Es hätte ein milderes Mittel gewählt werden müssen, wie z.B. die Verlängerung der Probezeit oder eine zeitlich begrenzte Umsetzung in einen weniger sicher­heits­re­le­vanten Bereich.

VG: Charakterliche Eignung zu Recht verneint

Das VG hat die Klage abgewiesen. Rechtsgrundlage der Entlassung sei § 23 Abs. 3 BeamtStG. Danach könnten Beamtinnen und Beamte auf Probe entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit hinsichtlich der Kriterien der Eignung, Befähigung und Leistung nicht bewährt hätten. Der Beklagte habe insofern einen Beurtei­lungs­spielraum, in dessen Rahmen er die charakterliche Eignung der Klägerin für den Beruf der Justizvollzugsbeamtin fehlerfrei verneint habe. Seine Annahme, die Klägerin habe wiederholt vorsätzlich gegen bedeutende dienstliche Pflichten verstoßen, verletze insb. keine allge­mein­gültigen Wertmaßstäbe.

Vertrau­ens­ver­hältnis nachhaltig gestört

Rechtmäßig sei der Beklagte davon ausgegangen, die Klägerin habe dienstliche Kernpflichten verletzt, sei ihrer Pflicht zum achtungs- und vertrau­ens­würdigen Verhalten nicht gerecht geworden und habe das Vertrau­ens­ver­hältnis zu ihrem Dienstherrn nachhaltig gestört. Die Folgepflicht und die Dienst- und Sicher­heits­vor­schriften für den Strafvollzug verpflichteten die Klägerin u.a., gegenüber Gefangenen und Entlassenen die notwendige Zurückhaltung zu wahren. Sie hätte jede Beziehung zu diesen, die geeignet sein könnte, Zweifel an einer ordnungsgemäßen Dienstausübung zu begründen, zur Kenntnis der Anstaltsleitung bringen müssen.

Liebesaffäre mit Strafgefangenen kann Ansehen des Berufsstandes schmälern

Diese Pflichten dienten u.a. dem gewichtigen öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Ordnung des Strafvollzugs. Eine Liebesbeziehung zu einem Strafgefangenen und dessen Aufnahme in die Wohnung ohne Kenntnis des Dienstherrn sei zudem in besonderem Maße geeignet, das Ansehen des Dienstherrn und des Berufsstandes der Justiz­voll­zugs­be­am­tinnen und -beamten zu schmälern. Der Beklagte sei nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein gegenüber der Entlassung milderes Mittel zu wählen. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32310

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI