29.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
29.01.2025  
Sie sehen eine Reihe mit gelben Aktenordnern, die mit Barcodes markiert sind.

Dokument-Nr. 33361

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht Berlin Urteil04.09.2023

Kein Referendariat mit Universitäts­abschluss aus dem Vereinigten Königreich nach dem BrexitKeine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit

Ein rechts­wissen­schaft­licher Universitäts­abschluss aus dem Vereinigten Königreich berechtigt nicht, zum juristischen Vorbe­rei­tungs­dienst (Referendariat) in Deutschland zugelassen zu werden, wenn der Antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits (Ende des Überg­angs­zeitraums am 31. Dezember 2020) gestellt wurde. Das hat das Verwal­tungs­gericht Berlin entschieden.

Die Klägerin, eine deutsche Staats­an­ge­hörige, beantragte im Mai 2021 die Zulassung zum juristischen Vorbe­rei­tungs­dienst auf Grundlage von 2017 und 2020 im Vereinigten Königreich erworbenen rechts­wis­sen­schaft­lichen Abschlüssen (Bachelor und Master of Laws). Das zuständige Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg lehnte den Antrag mit der Begründung ab, eine Zulassung komme aufgrund des Brexits nicht mehr in Frage. Die maßgebliche Vorschrift im Deutschen Richtergesetz (DRiG), die eine Zulassung zum Referendariat mit einem ausländischen rechts­wis­sen­schaft­lichen Abschluss ausnahmsweise zulasse, sei im Falle der Klägerin nicht mehr anwendbar, weil sie ihren Zulas­sungs­antrag erst nach dem endgültigen Vollzug des Brexits gestellt habe. Die Klägerin könne deshalb nicht mehr von der europarechtlich begründeten Ausnah­me­vor­schrift profitieren. Nach erfolglosem Wider­spruchs­ver­fahren hat die Klägerin dagegen Klage erhoben.

Keine europa­rechtliche Notwendigkeit der Anrechnung mehr

Das VG hat die Klage abgewiesen. Zwar sehe das DRiG vor, dass Personen, die ein rechts­wis­sen­schaft­liches Univer­si­täts­diplom besitzen, das u.a. in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wurde, zum Vorbe­rei­tungs­dienst zugelassen werden, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten den durch die bestandene staatliche Pflicht­fach­prüfung bescheinigten Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union aber jedenfalls im Zeitpunkt der Antragstellung noch bestehen müssen. Es komme insoweit nicht auf den Zeitpunkt des Erwerbs des Univer­si­täts­ab­schlusses an. Denn der Gesetzgeber habe die nur ausnahmsweise mögliche Zulassung zum Referendariat auf Grundlage von ausländischen juristischen Abschlüssen allein aus einer europa­recht­lichen Notwendigkeit heraus geschaffen. Dieser Zweck sei wegen des Brexits im Fall der Klägerin nicht mehr einschlägig.

Kein Vertrau­ens­schutz

Verfas­sungs­recht­lichen Bedenken begegne die Ablehnung der Zulassung zum Referendariat nicht. Insbesondere könne sich die Klägerin nicht auf Vertrauensschutz berufen, weil ein Vollzug des Brexits lange Zeit absehbar gewesen sei und sie ihren Antrag daher rechtzeitig vorher hätte stellen können. Auch das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) sei nicht verletzt. Die Grundregel, wonach ein Erstes Staatsexamen erforderlich sei, könne mit der Absicherung der Qualität der Rechtspflege gerechtfertigt werden. Es bestehe keine verfas­sungs­rechtliche Notwendigkeit, die Klägerin von dieser Grundregel zu befreien. Gegen das Urteil kann beim Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Brandenburg Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, ra-online (pm/ab)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil33361

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI