18.10.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Urteil17.06.2014

Bezahlung für Tagesmütter im Kreis Euskirchen muss neu berechnet werdenFixbetrag für breit definierte Stunden­kor­ridore hat keine leistungs­ge­rechte Entlohnung zur Folge

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass der Kreis Euskirchen die Bezahlung für Tagesmütter neu berechnen muss.

Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass die Stunden­kor­ridore des Kreises Euskirchen, für die ein bestimmter Fixbetrag gezahlt wird, viel zu breit sein. Derzeit berechnen sich die Beträge wie folgt: 15 - 25 Stunden: 399 Euro, 25 - 35 Stunden: 598 Euro, 35 - 45 Stunden: 798 Euro. Es sei nicht leistungs­gerecht, wenn für Leistungen, die wöchentlich im Umfang von 10 Stunden differierten, derselbe Betrag festgesetzt werde. Diese Verfahrensweise führe insbesondere im oberen Bereich eines Stunden­kor­ridors zu einem Stundensatz, der deutlich unter 4,60 Euro liege. Gerade in dem häufigsten Fall der Betreuung für 25 Wochenstunden werde dieser Stundensatz, der im Kreis Euskirchen für die Betreuung eines Kleinkindes festgelegt ist, nicht erreicht.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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