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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss20.07.2017

Entlassung eines Kommis­sa­r­an­wärters nach Falschangaben rechtmäßigFehlende charakterliche Eignung rechtfertigt Entlassung aus Polizei­vorbereitungs­dienst

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Kommis­sa­r­an­wärters, der falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht hatte, wegen fehlender charakterlicher Eignung für den Polizei­vorbereitungs­dienst zulässig ist.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte zu Beginn seiner Ausbildung zum Kommissar Aachen als Wohnanschrift angegeben. Im Oktober 2016 meldete er seine neue Wohnung in Köln an, machte aber im November und Dezember 2016 weiter Fahrtkosten für Fahrten zwischen Aachen und seiner Dienststelle in Köln bzw. Brühl geltend. Das Land Nordrhein-Westfalen entließ den Antragsteller daraufhin aufgrund charakterlicher Mängel aus dem Polizei­vor­be­rei­tungs­dienst.

Kommis­sa­r­an­wärter verletzt durch eigenes Verhalten Dienstpflichten nachhaltig

Der hiergegen gerichtete Eilantrag blieb ohne Erfolg. Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht Aachen aus, dass die Entlassung des Beamten auf Widerruf nicht zu beanstanden sei, weil sich der Antragsteller als charakterlich ungeeignet erwiesen habe. Indem er im Rahmen der Beantragung seiner Trennungs­ent­schä­digung falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht und sich damit über 600 Euro Trennungs­ent­schä­digung, die ihm nicht zustand, erschlichen habe, habe er seine Dienstpflichten so nachhaltig verletzt, dass daraus auf seine charakterliche Nichteignung für eine spätere Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit geschlossen werden könne. Die Entlas­sungs­ver­fügung sei auch verhältnismäßig, da der Antragsteller erst die Hälfte des Vorbe­rei­tungs­dienstes abgeschlossen habe und ihm somit eine zeitnahe berufliche Neuorientierung ermöglicht werde.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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