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Verwaltungsgericht Aachen Urteil30.04.2015

Entlassung eines Polizeischülers aus dem Polizeidienst bei fehlender charakterlicher Eignung rechtmäßigGeschmacklose und niveaulose Postings in WhatsApp-Gruppe lassen auf mangelnde Selbstkontrolle schließen

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Vorbe­rei­tungs­dienst der Polizei jedenfalls dann zulässig ist, wenn es dem Polizeianwärter offensichtlich an charakterlicher Eignung und Selbstkontrolle fehlt.

Zur Begründung führte das Verwal­tungs­gericht aus, dass der Polizei­prä­sident zu Recht Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers zum Polizei­kom­missar gehabt habe. Zwar sei im gesamten Ausbildungskurs über die private WhatsApp-Gruppe eine Vielzahl von Postings verschickt worden, die als zumindest (erheblich) geschmacklos und niveaulos einzuordnen seien. Das könne den Kläger aber nicht entschuldigen. Denn von einem Kommis­sa­r­an­wärter müsse ein gewisses Maß an Selbstkontrolle erwartet werden. Diese habe der Kläger vermissen lassen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein Polizist im Vorbe­rei­tungs­dienst eben kein Schüler mehr sei.

Fehlende Sensibilität beim Thema "Recht­s­ex­tre­mismus"

Es fehle auch an einem sensiblen Umgang mit dem Thema Rechtsextremismus. Das gelte ungeachtet dessen, dass der Kläger - worüber sich die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auch einig waren - nicht als Rechtsextremist einzustufen ist.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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