24.11.2024
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Verwaltungsgericht Aachen Beschluss21.11.2014

Entlassung eines Polizei­an­wärters aus dem Beamten­ver­hältnis wegen latent rassistischer Grundhaltung rechtmäßigPolizeianwärter für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass ein Polizeianwärter, bei dem eine menschen­ver­achtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen festgestellt wurde, für den Polizei­vollzugs­dienst charakterlich ungeeignet ist und eine Entlassung des Polizei­an­wärters aus dem Beamten­ver­hältnis daher offensichtlich rechtmäßig ist.

Dem angehenden Polizisten des zugrunde liegenden Verfahrens war vom Polizei­prä­si­denten vorgeworfen worden, eine menschen­ver­achtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben. Er sei daher für den Polizei­voll­zugs­dienst des Landes Nordrhein-Westfalen charakterlich ungeeignet.

Äußerungen des Antragstellers lassen fehlende charakterliche Eignung für Polizei­voll­zugs­dienst erkennen

Nach Auffassung des Verwal­tungs­ge­richts Aachen ist diese Einschätzung nicht zu beanstanden. Allein die Äußerungen des Antragstellers, unter anderem gegenüber einer Kommilitonin, ließen die fehlende charakterliche Eignung erkennen. Diese Bewertung werde gestützt durch den Umstand, dass er ein Hakenkreuz in einen Textmarker der Kommilitonin geritzt habe und offenbar bisher nicht in der Lage sei, dieses Verhalten als schwere Verfehlung gegen seine dienstlichen Verpflichtungen als Polizei­voll­zugs­beamter des Landes zu erkennen.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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