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Verwaltungsgericht Aachen Urteil12.03.2015

Mitwirken eines Polizisten in "scripted-reality"-Sendungen von RTL schadet nicht dem Ansehen der öffentlichen VerwaltungGenehmigung für Nebentätigkeit in Fernseh­pro­duktion zu Unrecht verweigert

Das Verwal­tungs­gericht Aachen hat entschieden, dass einem Polizisten zu Unrecht die Genehmigung für eine Nebentätigkeit bei einer Fernseh­pro­duktion verweigert wurde.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Mitarbeit in "scripted-reality"-Sendungen wie den RTL-Produktionen "Familien im Brennpunkt" und "Verdachtsfälle" schade nicht dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung, solange der Krimi­na­l­haupt­kom­missar sachlich korrekte und auf seiner Erfahrung beruhende Ratschläge gebe. Die gelegentliche Einblendung außerhalb des gespielten "Hauptgeschehens" gewährleiste die Abgrenzung zum fiktiven Teil der Sendungen.

Einstellung der Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Produk­ti­o­ns­firmen einzelner "scripted-reality"-Formate hier unerheblich

Der Polizeibeamte habe auch früher schon mit Genehmigung seines Dienstherrn an vergleichbaren TV-Formaten mitgewirkt. Unerheblich sei, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales die Zusammenarbeit mit Produk­ti­o­ns­firmen bestimmter "scripted-reality"-Formate eingestellt habe. Denn es müsse zwischen der Öffent­lich­keits­arbeit der Polizei und der Teilnahme eines einzelnen Beamten an solchen Sendungen unterschieden werden. Hier gehe es nicht um die Außen­dar­stellung der gesamten Polizei. Falls sich das betreffende Format so wandele, dass eine Beein­träch­tigung des Ansehens der öffentlichen Verwaltung zu befürchten sei, könnte die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.

Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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