21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier Hände, die ineinander greifen.

Dokument-Nr. 13188

Drucken
ergänzende Informationen

Sozialgericht Wiesbaden Beschluss14.03.2012

Befreiung eines Pharma-Unternehmens von Preis­ab­schlags­pflichtenWirtschaftliche Existenz­ge­fährdung

Die gesetzlich vorgesehene Befrei­ungs­mög­lichkeit für Preis­ab­schlags­pflichten nach dem Gesetz über Rabatte für Arzneimittel ist anzunehmen, wenn die Preisabschläge aufgrund einer besonderen Marktsituation die finanzielle Leistungs­fä­higkeit des Unternehmens gefährden würden. Hierbei ist allein auf die Situation des Unternehmens selbst und nicht auf die Situation etwaiger Gesellschafter abzustellen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren.

Das Sozialgericht Wiesbaden hat in der Bundesrepublik Deutschland die alleinige örtliche Zuständigkeit erster Instanz für vergleichbare Fälle, da das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit als zuständige Behörde die Entscheidung über die Befreiung von den Preis­ab­schlags­pflichten auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle als Bunde­s­o­ber­behörde übertragen hat, dessen Sitz sich im Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Wiesbaden befindet.

Sachverhalt

Die Antragstellerin ist ein Pharma-Unternehmen in Form einer GmbH, dessen Produktpalette ausschließlich aus Thera­pie­a­ll­ergenen besteht. Für die Zulassung der Medikamente sind seit 2008 aufwändige medizinischer Studien durchzuführen, die das Unternehmen mit erheblichen Kosten (in den Jahren 2010 bis 2013 20 Millionen Euro) belasten. Das Unternehmen gab an, durch den Kostenaufwand für die Studien und die gesetzlichen Maßnahmen des Herstel­ler­rabatts und des Preis­mo­ra­toriums erleide es eine so erhebliche Umsatz- und Ergeb­nis­min­derung, dass hierdurch seine Existenz gefährdet werde. Der Antragsgegner lehnte den Antrag auf Reduzierung des Herstel­ler­rabatts von 16 % auf  % und die Befreiung vom Preismoratorium ab, da eine konzer­n­über­greifende Prüfung erforderlich sei. Zur Überprüfung notwendige Unterlagen, insbesondere der Konzer­n­ab­schluss der Mutter­ge­sell­schaft mit Sitz in den Niederlanden, habe die Antragstellerin nicht vorgelegt.

Gericht bejaht besondere Marktsituation und die wirtschaftliche Existenz­ge­fährdung

Das Gericht hat die gesetzlich vorgesehene, besondere Marktsituation und die wirtschaftliche Existenz­ge­fährdung die zur Befreiung führen könne, im zu entscheidenden Fall bejaht. Nach dem vorgelegten Gutachten einer Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaft seien die geforderten Preisabschläge nach § 130 a SGB V ursächlich für eine wesentliche Verlust­si­tuation des Unternehmens, die perspektivisch den kompletten Verzehr der Liquidität zur Folge hätten. Maßgebend sei zudem, dass das Unternehmen umfangreiche Studien für die Zulassung der von ihm betriebenen Thera­pie­a­ll­ergene finanzieren müsse. Auf die finanzielle Situation der Mutter­ge­sell­schaft komme es hierbei nicht an. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Beherrschungs- und Gewin­n­ab­füh­rungs­verträge, deren Ausgestaltung die Ursache für die Gefährdung der wirtschaft­lichen Leistungs­fä­higkeit der Antragstellerin darstellen könnten, lägen nicht vor.

Quelle: ra-online, Sozialgericht Wiesbaden (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss13188

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI