21.11.2024
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Sozialgericht Stuttgart Urteil22.09.2011

Jobcenter gewährt keinen ernäh­rungs­be­dingten Mehrbedarf bei Lakto­se­in­to­leranzAllergiker ist Ernährung mit günstigen laktosefreien Produkten aus Supermärkten zumutbar

Eine Lakto­se­in­to­leranz rechtfertigt in der Regel keinen Mehrbedarf wegen kosten­auf­wändiger Ernährung. Dies entschied das Sozialgericht Stuttgart.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, der seit 2005 Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts bezieht, leidet an einer Laktoseintoleranz. Deshalb gewährte ihm das Jobcenter bis Januar 2009 einen monatlichen ernäh­rungs­be­dingten Mehrbedarf in Höhe von 25,56 Euro. Für die Zeit ab Februar 2009 wurde die Bewilligung eines solchen Mehrbedarfes abgelehnt, weil nach neueren medizinischen und ernäh­rungs­wis­sen­schaft­lichen Erkenntnissen bei einer Lakto­se­in­to­leranz kein erhöhter Ernäh­rungs­bedarf bestehe.

Mehrbedarf nur für hilfebedürftige Menschen

Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die im Regelbedarf pauschalierten Leistungen zur Sicherung des Lebens­un­terhalts deckten grundsätzlich auch den Bedarf an einer ausgewogenen Ernährung (Vollkost). Das Gesetz sehe einen Mehrbedarf in angemessener Höhe deshalb nur für hilfebedürftige Menschen vor, die aus medizinischen Gründen einer kosten­auf­wän­digeren Ernährung bedürften. Nach dem Willen des Gesetzgebers seien bei der Entscheidung über den ernäh­rungs­be­dingten Mehrbedarf regelmäßig die medizinischen und ernäh­rungs­wis­sen­schaft­lichen Erkenntnisse der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge heranzuziehen. Die Lakto­se­in­to­leranz des Klägers begründe keinen ernäh­rungs­be­dingten Mehrbedarf. Ihm sei vielmehr ein Ausweichen auf die in vielen Supermärkten zu günstigen Preisen angebotene laktosefreie Kost zuzumuten. Der Kläger sei zwar durch die Lakto­se­in­to­leranz in seiner Lebensführung eingeschränkt. Er könne jedoch aus zahlreichen laktosefreien Grund­nah­rungs­mitteln durch die eigene Zubereitung der Speisen unter Verzicht auf Fertigprodukte ohne finanziellen Mehrbedarf eine vollwertige Ernährung sicherstellen.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

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