15.11.2024
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Sozialgericht Stuttgart Urteil18.07.2011

Kein Anspruch auf neue Waschmaschine bei (behaupteter) Explo­si­ons­gefahrAnspruch besteht grundsätzlich nur auf Erstausstattung, nicht auf Ersatz­be­schaffung

Ein Empfänger von Sozia­l­leis­tungen hat keinen Anspruch auf Erhalt einer neuen Waschmaschine, weil er bei dem alten Gerät aufgrund eines Fernsehberichts die Gefahr einer Explosion der Waschmaschine befürchtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Verfahren begehrte die Klägerin vom Sozialamt eine neue Waschmaschine. Die Klägerin hatte bereits von der Beklagten eine neue Waschmaschine der Firma C. im Rahmen einer Erstausstattung erhalten. Nachdem die Klägerin im Fernsehen einen Bericht gesehen hatte, wonach Waschmaschinen dieser Firma explodieren könnten, beantragte sie bei der Beklagten die Lieferung einer neuen Waschmaschine.

Fernsehbericht bezog sich auf ein anderes Modell

Das Sozialgericht Stuttgart wies die Klage als unbegründet ab. Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die Waschmaschine tatsächlich mangelhaft ist, da sich der Fernsehbericht auf ein anderes Modell bezog. Außerdem bestünde nur ein Anspruch auf eine Erstausstattung, nicht jedoch auf eine Ersatz­be­schaffung.

Quelle: Sozialgericht Stuttgart/ra-online

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