21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Münster Urteil25.08.2010

SG Münster: Kosten einer Hyperthermie­behandlung erstat­tungsfähigGericht bejaht Kostenübernahme trotz Ausschluss der Behand­lungs­methode aus dem Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung

Das Sozialgericht Münster hat die Erstattungs­fähigkeit der Kosten für eine Tiefen­hyperthermie­behandlung bejaht und sich dabei auf die Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Übernahme der Kosten für eine neue ambulante Behand­lungs­methode bei lebens­be­droh­lichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen berufen.

Die Hyperthermie ist eine Behand­lungs­methode, bei der die Temperatur des Körpergewebes künstlich erhöht wird. Bei Krebs­er­kran­kungen wird diese Behand­lungs­methode in Kombination mit einer Strahlen- oder Chemotherapie in Einzelfällen angewandt.

Hyperthermie 2005 nicht in Leistungs­katalog gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rungen aufgenommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (GBA) hat mit Beschluss vom Januar 2005 die Aufnahme der Hyperthermie in den Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­ver­si­cherung abgelehnt.

Sozialgericht bejaht Erstat­tungs­fä­higkeit trotz Ableh­nungs­be­schluss

Das Sozialgericht Münster hat trotz dieser Entscheidung des GBA die Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine Tiefenhyperthermiebehandlung, die zusammen mit einer Chemotherapie zur Therapie eines inoperablen Bauch­spei­chel­drü­sen­ka­r­zinoms einer Klägerin aus dem Kreis Steinfurt eingesetzt worden war, bejaht. Das Gericht hat sich bei ihrer Entscheidung insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts zur Übernahme der Kosten für eine neue ambulante Behand­lungs­methode bei lebens­be­droh­lichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen gestützt.

Quelle: Sozialgericht Münster/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10738

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI