23.11.2024
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Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
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Sozialgericht Karlsruhe Gerichtsbescheid05.03.2013

Unfall­ver­si­che­rungs­schutz endet mit dem Verlassen des öffentlichen VerkehrsraumsSturz während der Mittagspause in nahegelegener Kantine nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen

Nimmt ein Arbeitnehmer sein Mittagessen in einer Kantine außerhalb des Betrie­bs­ge­ländes ein, endet der Versi­che­rungs­schutz in der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung für das Zurücklegen des Weges zur und von der Kantine mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem sich die Kantine befindet. Für Unfälle auf Wegen innerhalb des Gebäudes besteht deshalb kein Unfall­ver­si­che­rungs­schutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe.

In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine angestellte Lehrerin Klage auf Feststellung eines Arbeitsunfalls. Die Lehrerin nahm, da ihre Schule über keine eigene Kantine verfügte, ihr Mittagessen üblicherweise in der in der Nähe der Schule gelegenen Kantine einer Sparkasse ein. Am Unfalltag stürzte sie auf dem Rückweg vom Mittagessen innerhalb des Gebäudes der Sparkasse und verletzte sich am Knie.

Öffentlicher Verkehrsraum bildet Grenze zwischen versichertem und unversichertem Bereich

Die Klage wurde vom Sozialgericht Karlsruhe abgelehnt. Bei diesem Unfall stand sie nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie im Unfallzeitpunkt den öffentlichen Verkehrsraum, noch nicht wieder erreicht hatte. Der öffentliche Verkehrsraum bildet nach der Rechtsprechung des Bundes­so­zi­al­ge­richts die Grenze zwischen dem versicherten und dem unversicherten Bereich. Der Begriff „öffentlicher Verkehrsraum“ dabei nicht gleichzusetzen mit jeder Verkehrsfläche, die einer unbestimmten Anzahl von Nutzern offen steht; gemeint ist insoweit vielmehr allein der öffentliche „Straßen“-Verkehrsraum. Deshalb war nicht entschei­dungs­er­heblich, dass es sich bei der Sparkasse, in dessen Gebäude die Kantine sich befindet, um eine Anstalt des öffentlichen Rechts handelt.

Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

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