18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen ein altes Ehepaar auf einer Parkbank.
ergänzende Informationen

Sozialgericht Frankfurt am Main Urteil30.04.2009

Kein Anspruch auf Kostenübernahme für ein spezielles HörgerätSpezielle Hörge­rä­te­ver­sorgung nicht nur ausschließlich für die Berufstätigkeit erforderlich

Eine Kostenübernahme für ein spezielles Hörgerät durch die Renten­ver­si­cherung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nur dann möglich, wenn beim ausgeübten Beruf besondere Anforderungen an das Hörvermögen gestellt werden und somit ein solches Hörgerät unabdingbar ist. Dies entschied das Sozialgericht Frankfurt am Main.

Der an einer hochgradigen Innen­ohr­schwer­hö­rigkeit leidende Kläger arbeitet als Maschinenführer. Er erwarb ein Hörgerät, dessen Kosten die Krankenkasse zu etwa der Hälfte übernahm. Den Restbetrag von 1.101,45 € zahlte der Kläger aus eigenen Mitteln. Anschließend beantragte der Kläger bei der Rentenversicherung die Erstattung dieses von der Krankenkasse nicht übernommenen Betrages als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Der Kläger legte einen ärztlichen Befundbericht über seine Schwerhörigkeit vor und gab an, nur durch Versorgung mit dem erworbenen speziellen Hörgerättyp sei eine reibungslose Kommunikation am Arbeitsplatz möglich. Anderenfalls drohe ihm der Verlust des Arbeitsplatzes. Die Renten­ver­si­cherung lehnte den Kosten­über­nah­meantrag ab.

Berufstätigkeit des Klägers erfordert kein spezielles sondern nur normales Hörvermögen

Das Sozialgericht Frankfurt hat die Klage gegen die Renten­ver­si­cherung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Hessischen Landes­so­zi­al­ge­richts abgewiesen. Die Übernahme des von der Krankenkasse nicht übernommenen Kostenanteils als Ermes­sens­leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben käme nur dann in Betracht, wenn die spezielle Hörge­rä­te­ver­sorgung ausschließlich für die Berufstätigkeit erforderlich wäre. Das sei hier nicht der Fall. Der Kläger nutze die Hörgeräte nicht nur zu beruflichen Zwecken, sondern auch außerhalb des Berufs. Die Hörge­rä­te­ver­sorgung diene damit der Gewährleistung des Grund­be­dürf­nisses Hören. Die Berufstätigkeit des Klägers als Maschinenführer erfordere auch kein spezielles, sondern nur ein normales Hörvermögen. Es komme nicht darauf an, feinsinnig zwischen bestimmten Tönen und Klängen zu unterscheiden. Nur in diesem Fall aber - wenn also besondere Anforderungen an das Hörvermögen für den Beruf gerade charak­te­ristisch seien - komme eine Kostenübernahme durch den Renten­ver­si­che­rungs­träger hinsichtlich der Versorgung mit speziellen Hörgeräten als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht, etwa bei einem Musiker.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des SG Frankfurt vom 08.06.2009

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil7968

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI