21.11.2024
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Sozialgericht Dresden Gerichtsbescheid18.02.2021

Krankenkasse muss Echthaarperücke wegen dauerhaften Haarausfall bezahlenEchthaarperücke langfristig kostengünstiger als Kunst­haa­r­perücke

Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichts­be­scheid entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kosten­güns­tigste Variante darstellt.

Im konkreten Fall leidet die Klägerin an Alopezia totalis (kompletter Haarverlust am Kopf). Seit Jahren entscheidet sich die Klägerin jeweils für die Versorgung mit einer kurzen bis mittellangen Echthaarperücke, während die Krankenkasse nur den Vertragspreis für eine günstigere Kunst­haa­r­perücke erstattet. Die Krankenkasse vertritt insoweit die Meinung, dass

Kunst­haa­r­pe­rücken ausreichend seien und insbesondere auch auf den ersten Blick nicht von Echthaa­r­ver­sorgung unterschieden werden könnten. Die Vertragspreise werden mit den Hilfs­mit­tel­lie­fe­ranten für eine Standa­rd­ver­sorgung ausgehandelt.

Deutlich längere Nutzung von Echthaa­r­pe­rücken

Dies sah das Gericht im Ergebnis und nach Anhörung eines auf Perücken spezialisierten Friseurmeisters anders. Es könne letztlich offenbleiben, ob Kunst­haa­r­pe­rücken immer optisch ausreichend seien, um den Verlust des natürlichen Haupthaares für eine unbefangene Beobachter*in zu kaschieren. Jedenfalls sei die Versorgung hier wirtschaftlich gewesen, denn die gewählten Echthaa­r­pe­rücken könnten deutlich länger genutzt werden, bevor sie unansehnlich würden und ausgetauscht werden müssten. Im Fall der Klägerin sei die Echthaarperücke zwar knapp 50 % teurer gewesen, habe jedoch auch doppelt so lange gehalten, bevor eine Neuversorgung erfolgen musste.

Keine Aussage zu vorübergehender Haarlosigkeit

Das Sozialgericht Dresden hat sich allerdings ausdrücklich nicht zu den weitaus häufigeren Fällen der vorübergehenden Haarlosigkeit bei Frauen (z.B. durch die Folgen einer Chemotherapie) positioniert. Hier werden von den Sozialgerichten in Deutschland unter­schiedliche Auffassungen vertreten. Betroffene Frauen sollten sich vor dem Erwerb einer Perücke mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Quelle: Sozialgericht Dresden, ra-online (pm/ab)

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