Dokument-Nr. 3106
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Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss26.09.2006
Erlaubnis zum Betrieb einer DocMorris-Filialapotheke wirft komplexe Fragen im Europarecht und deutschem Recht aufSaarbrücker DocMorris-Apotheke bleibt bis zur Beschwerdeentscheidung geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat es abgelehnt, im Wege einer Zwischenregelung die Vollziehbarkeit der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12.9.2006 (DocMorris Filiale in Saarbrücken muss vorerst wieder schließen) und vom 18.9.2006 (DocMorris Filiale in Saarbrücken bleibt weiterhin geschlossen - Filiale verletzt Recht auf Chancengleichheit im beruflichen Wettbewerb), mit denen in Saarbrücken ansässigen Apothekern vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erlaubnis zum Betrieb einer DocMorris-Filialapotheke gewährt wird, bis zur Entscheidung über die von dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales sowie der DocMorris N.V. eingelegten Beschwerden auszusetzen.
Der Senat hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Sache komplexe Fragen betreffend das Verhältnis von Europarecht zu nationalem Recht aufwerfe, die einer näheren Prüfung in den Beschwerdeverfahren bedürften. Der Ausgang der Beschwerdeverfahren könne daher derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden. Da bei demnach noch offenem Ausgang der Beschwerdeverfahren weder dargetan noch glaubhaft gemacht sei, dass die DocMorris N.V. durch die vorläufige Fortdauer der Vollziehbarkeit der erstinstanzlichen Entscheidung deutlich stärker betroffen sei als die Antragsteller durch deren Aussetzung, sei der Erlass der begehrten Zwischenentscheidung nicht gerechtfertigt.
Hintergrundinformation:
Im Juli 2006 eröffnete die niederländische Internet-Apotheke Doc Morris ihre erste Filiale in Saarbrücken. Dies ist der erste Standort des Unternehmens in Deutschland. Mitte September musste die Filiale (vorläufig) wieder schließen. Um die Betriebserlaubnis von so genannten Filialapotheken ist ein heftiger juristischer Kampf entbrannt.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG des Saarlandes vom 27.09.2006
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