15.11.2024
15.11.2024  
Sie sehen verschiedene Szenen aus der Wirtschaftswelt und ein zentrales Paragrafenzeichen.

Dokument-Nr. 3086

Drucken
ergänzende Informationen

Verwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss18.09.2006

DocMorris Filiale in Saarbrücken bleibt weiterhin geschlossen - Filiale verletzt Recht auf Chancen­gleichheit im beruflichen WettbewerbApothekengesetz verbietet eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung

Das Verwal­tungs­gericht des Saarlandes hat seine zuvor bereits vertretene Rechts­auf­fassung vom 12. September 2006 bestätigt und einer weiteren Apothekerin aus Saarbrücken, die gegen die Erlaubnis Klage erhoben hat, die der Doc Morris-Kapital­ge­sell­schaft zum Betrieb einer Filialapotheke in Saarbrücken erteilt wurde, vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

Zur Begründung hat das Gericht wiederum darauf abgestellt, dass die private Apothekerin, die ihre berufliche Tätigkeit ebenfalls in Saarbrücken und damit im selben Einzugsbereich wie die von Doc Morris betriebene Filialapotheke ausübt, deshalb grundsätzlich geltend machen kann, durch die Betriebserlaubnis für Doc Morris wegen der darin liegenden Veränderung der Wettbe­wer­bs­be­din­gungen zu ihrem Nachteil in ihrem Recht auf Chancen­gleichheit im beruflichen Wettbewerb verletzt zu sein. Ob sich im Klageverfahren, das heißt im Verfahren zur Hauptsache, eine solche Rechts­ver­letzung letztlich ergebe, könne derzeit noch nicht endgültig beurteilt werden. Offen sei insbesondere, ob das im deutschen Apothekenrecht geltende Fremd­be­sitz­verbot (das heißt das Verbot des Betriebs einer Apotheke zum Beispiel durch eine Kapital­ge­sell­schaft) durch den Europäischen Gerichtshof als eine aus Gründen des Gesund­heits­schutzes zulässige Beschränkung der europa­recht­lichen Niederlassungsfreiheit angesehen würde. Eine ausdrückliche Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der einschlägigen deutschen apothe­ken­recht­lichen Vorschriften mit dem europäischen Gemein­schaftsrecht gebe es bisher noch nicht.

Vor dem Hintergrund, dass sich im vorliegenden Eilverfahren keine endgültige Aussage über die Rechtmäßigkeit oder Rechts­wid­rigkeit der angefochtenen Betrie­bs­er­laubnis treffen lasse, hat das Gericht eine Abwägung der wider­strei­tenden Interessen unter besonderer Berück­sich­tigung auch öffentlicher Interessen vorgenommen. Dabei sei dem öffentlichen Interesse an der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Apothe­ken­ge­setzes im Rahmen der Inter­es­se­n­ab­wägung ausschlag­gebende Bedeutung beizumessen. Dem deutschen Apothekenrecht liege das Leitbild des „Apothekers in seiner Apotheke“ zugrunde. Nach der Konzeption des Apothe­ken­ge­setzes solle eine Aufspaltung der Verantwortung des Apothekers in eine gesundheitliche und eine wirtschaftliche Leitung gerade vermieden und auf diese Weise ein sachfremder Einfluss von Kapitalanlegern auf die Arznei­mit­tel­ver­sorgung der Bevölkerung verhindert werden. An dieser Konzeption habe der Bundes­ge­setzgeber bis zuletzt ausdrücklich festgehalten. An der Einhaltung dieser gesetz­ge­be­rischen Grund­ent­scheidung durch die Behörden bestehe solange ein erhebliches öffentliches Interesse – im Interesse der Volksgesundheit –, bis die Vereinbarkeit oder Nicht­ver­ein­barkeit der nationalen Rechts­vor­schriften mit der europäischen Nieder­las­sungs­freiheit im Haupt­sa­che­ver­fahren geklärt sei. Im Hinblick darauf, dass die Doc Morris-Apotheke bereits infolge der Anordnung des Gerichts in dem Beschluss vom 12.09.2006 geschlossen worden sei, habe es einer derartigen gerichtlichen Anordnung nicht mehr bedurft.

Siehe nachfolgend:

OVG Saarlouis erlaubt Kapital­ge­sell­schaft den Betrieb einer Apotheke

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG des Saarlandes vom 19.09.2006

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss3086

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI