18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 15699

Drucken
Beschluss22.04.2013Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein4 MB 10/13 und 4 MB 11/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • CR 2013, 536Zeitschrift: Computer und Recht (CR), Jahrgang: 2013, Seite: 536
  • ITRB 2013, 155Zeitschrift: Der IT-Rechts-Berater (ITRB), Jahrgang: 2013, Seite: 155
  • K&R 2013, 523Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R), Jahrgang: 2013, Seite: 523
  • NJW 2013, 1977Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 1977
  • ZD 2013, 364Zeitschrift für Datenschutz (ZD), Jahrgang: 2013, Seite: 364
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Beschluss22.04.2013

Facebook darf vorerst weiterhin Konten von Nutzern ohne "Klarnamen" sperrenOVG Schleswig weist Beschwerden des ULD im Facebook-Klarnamenstreit zurück

Das soziale Netzwerk Facebook darf vorerst auch weiterhin die Konten von Nutzern, die nicht ihre Echtdaten („Klarnamen“) angeben, sperren. Das Ober­verwaltungs­gericht Schleswig hat die Beschwerden des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwal­tungs­ge­richts zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der aufschiebenden Wirkung der Klagen von Facebook gegen die entsprechenden Anordnungen des ULD vom Dezember 2012.

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Facebook verlangt von seinen Nutzern bei der Registrierung die Angabe ihrer wahren Daten und sperrt die Konten von Nutzern, die nicht ihren korrekten Namen angegeben haben. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz hatte unter Verweis auf das deutsche Datenschutz- und Telemedienrecht Facebook USA und Facebook Irland aufgegeben, Nutzern die Angabe eines Pseudonyms zu ermöglichen und Konten in diesen Fällen zu entsperren.

VG: Deutsches Recht auf Verarbeitung der Facebook-Nutzerdaten nicht anwendbar

Das Verwal­tungs­gericht hatte den Eilanträgen von Facebook hiergegen stattgegeben, weil deutsches Recht nach der Europäischen Daten­schutz­richtlinie und dem Bundes­da­ten­schutz­gesetz auf die Verarbeitung der Facebook-Nutzerdaten nicht anwendbar sei, sondern ausschließlich irisches Daten­schutzrecht. Die Daten­ver­a­r­beitung finde nämlich bei der irischen Niederlassung von Facebook statt.

Nutzer­da­ten­ver­waltung unterliegt ausschließlich der Anwendung irischen Daten­schutz­rechts

Das Oberver­wal­tungs­gericht Schleswig hat entschieden, dass für das Eilverfahren von einer Tätigkeit der irischen Niederlassung im Bereich der Nutzer­da­ten­ver­a­r­beitung auszugehen sei. Allein diese Tätigkeit sei nach der EU-Daten­schutz­richtlinie und dem Bundes­da­ten­schutz­gesetz ausreichend für die ausschließliche Anwendung irischen Daten­schutz­rechts. Ob möglicherweise Facebook USA als so genannte verantwortliche Stelle die maßgeblichen Entscheidungen über die Daten­ver­a­r­beitung treffe, sei für die Frage des anwendbaren Rechts nicht erheblich. Deutsches Daten­schutzrecht sei auch nicht wegen der Existenz der ausschließlich im Bereich Anzeigenakquise und Marketing tätigen Hamburger Facebook Germany GmbH anwendbar. Dass die Möglichkeit pseudonymer Nutzung auch nach irischem Daten­schutzrecht gewährleistet sein müsse, habe das ULD im Beschwer­de­ver­fahren nicht dargelegt.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss15699

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI