18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen die Rücken von verschiedenen Zeitungen, die nebeneinander aufgereiht wurden.
ergänzende Informationen

Landgericht Frankfurt am Main Urteil03.09.2020

Verweigerte Identi­täts­prüfung rechtfertigt Kündigung eines Kontos bei FacebookDurch Nutzungs­be­dingung erforderliche Identi­täts­prüfung zulässig

Der Betreiber eines sozialen Netzwerks darf nach seinen Nutzungs­be­din­gungen die Prüfung der Identität eines Nutzers verlangen. Kommt der Nutzer dieser Pflicht nicht nach, kann der Platt­form­be­treiber das Konto kündigen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang März 2019 meldete sich ein Mann als Nutzer bei dem sozialen Netzwerk Facebook an. Facebook versetzte das Konto zunächst in den sogenannten "Fake-Account-Checkpoint" und verlangte vom Nutzer, die Echtheit seines Kontos, zum Beispiel durch Vorlage einer Kopie seines Ausweises oder Bildes, oder durch Eingabe eines Bestä­ti­gungscodes von einem seiner Geräte zu bestätigen. Da der Nutzer dem trotz nochmaliger Aufforderung nicht nachkam, wurde das Konto gesperrt. Dagegen richtete sich die Klage des Nutzers. Er verlangte die Wiederherstellung seines Kontos sowie Schadensersatz in Höhe von 50 EUR pro Tag.

Kein Anspruch auf Wieder­her­stellung des Kontos

Das Landgericht Frankfurt a.M. wies die Klage ab. Zunächst bestehe kein Anspruch auf Wieder­her­stellung des Kontos. Die Betreiberin des sozialen Netzwerks Facebook habe den Nutzervertrag kündigen dürfen, da der Kläger gegen seine Pflichten aus dem Vertrag verstoßen habe. Gemäß den Nutzungs­be­din­gungen sei ein Nutzer verpflichtet, Informationen zu seiner Person vorzulegen. Dementsprechend müsse es der Beklagten auch möglich sein, solche Informationen überprüfen zu können. Soweit der Kläger auf das Interesse an der Wahrung seiner Anonymität verwies, hielt das Gericht dies für unbeachtlich, da der Kläger nicht zur Offenlegung seines Namens verpflichtet gewesen sei. Zudem habe es dem Kläger freigestanden, andere soziale Netzwerke zu nutzen, die auf die Offenlegung der Identität verzichten.

Kein Anspruch auf Schadensersatz

Da die Beklagte keine Pflicht­ver­letzung begangen habe, so das Landgericht, bestehe auch kein Schaden­er­satz­an­spruch des Klägers.

Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil29423

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI