24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen einen Schreibtisch mit verschiedenen Schreibutensilien, sowie einen Holzstempel auf einem Stempelkissen.
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss07.10.2008

Gericht weist Klage über Besorgnis der Befangenheit abStreit um Besetzung der Stelle des Präsidenten des Oberlan­des­ge­richts Koblenz

Die Richter des Oberver­wal­tungs­ge­richts, die nach der Geschäfts­ver­teilung für die Entscheidung über die Berufung des unterlegen Bewerbers um die Stelle des Präsidenten des Oberlan­des­ge­richts Koblenz zuständig sind, sind nicht befangen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Mitbewerber um die Stelle des Präsidenten des Oberlan­des­ge­richts Koblenz hat gegen das Urteil des Verwal­tungs­ge­richts Koblenz (Urteil v. 01.07.2008 - 6 K 1816/07.KO -), durch das seine Klage gegen die Ernennung des ausgewählten Bewerbers abgewiesen wurde, Berufung beim Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Des Weiteren hat er die für die Berufungs­ent­scheidung zuständigen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das Befan­gen­heits­gesuch hatte keinen Erfolg.

Die für die Entscheidung über das Befan­gen­heits­gesuch berufenen Richter haben in ihrem ausführlichen Beschluss im Einzelnen dargelegt, dass keine Anhaltspunkte für die Besorgnis bestünden, die abgelehnten Richter würden im Berufungs­ver­fahren nicht unparteiisch, unvor­ein­ge­nommen oder unbefangen urteilen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 46/2008 des OVG Rheinland-Pfalz vom 14.10.2008

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss6827

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI