18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 29490

Drucken
ergänzende Informationen

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss12.10.2020

Schwer­behinderten­ausweis mit Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für Parker­leich­terungOrientierungs­losig­keit aufgrund geistiger Behinderung begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Parker­leich­terung

Ein Schwer­behinderten­ausweis mit den Merkzeichen "G" und "B" genügt ohne Vorliegen einer Gehbehinderung nicht für eine Parker­leich­terung. Auch eine Orientierungs­losig­keit wegen einer geistigen Behinderung ändert daran nichts. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Bürger im Jahr 2019 vor dem Verwal­tungs­gericht Düsseldorf auf die Gewährung einer Parkerleichterung für Schwer­be­hinderte. Der Kläger besaß einen Schwer­be­hin­der­te­n­ausweis mit den Merkzeichen "G" und "B". Zwar lag bei ihm keine Gehbehinderung vor, jedoch beklagte er eine Orientierungslosigkeit aufgrund seiner geistigen Behinderung. Das Verwal­tungs­gericht wies die Klage ab und ließ zudem nicht die Berufung zu. Dagegen richtete sich der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung.

Kein Anspruch auf Parker­leich­terung wegen fehlender Gehbehinderung

Das Oberver­wal­tungs­gericht Nordrhein-Westfalen wies den Antrag des Klägers zurück. Ihm stehe kein Anspruch auf die begehrte Parker­leich­terung zu. Er gehöre nicht zu den in der VwV-StVO zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 genannten Personenkreis. Die in seinem Schwer­be­hin­der­te­n­ausweis eingetragenen Merkzeichen "G" und "B" berechtigten nach Ziffer II Nr. 3 c) oder d) der VwV-StVO zu § 46 Nr. 11 StVO nur kumulativ mit einer Gehbehinderung des dort beschriebenen Ausmaßes zu einer Parker­leich­terung. Eine solche Gehbehinderung liege beim Kläger aber nicht vor.

Orien­tie­rungs­lo­sigkeit aufgrund geistiger Behinderung unbeachtlich

Zwar müsse die Behörde eine auf den Einzelfall bezogene gesonderte Ermes­sen­s­er­wägung anstellen, so das Oberver­wal­tungs­gericht, wenn eine atypische Fallkon­stel­lation vorliegt. Jedoch sei ein solcher Fall nicht wegen der Orien­tie­rungs­lo­sigkeit aufgrund der gestiegen Behinderung des Klägers gegeben. Denn dieser Umstand sei typischerweise von dem Merkzeichen "B" abgedeckt. Eine geistige Behinderung mit Orien­tie­rungs­lo­sigkeit im Sinne des Merkzeichens "B" genüge daher nicht für die Annahme eine besonders gelagerten atypischen Falls. Vielmehr handele es sich gerade um einen von der Verwal­tungs­vor­schrift bewusst geregelten Sachverhalts.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss29490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI