Dokument-Nr. 10452
Permalink https://urteile.news/
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Urteil25.10.2010
Krematorium mit Abschiedsraum darf im Gewerbegebiet erbaut werdenGemeinden müssen Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bestattungswesen gewährleisten
Ein Krematorium mit einem Abschiedsraum für Trauergäste kann als Anlage für kulturelle Zwecke in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig sein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Bauaufsichtsbehörde hatte einem privaten Betreiber von Feuerbestattungsanlagen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines mit einem Abschiedsraum für Trauergäste ausgestatteten Krematoriums in einem Gewerbegebiet erteilt. Der Eigentümer eines gewerblich genutzten Grundstücks in diesem Gewerbegebiet hatte sich gegen das Vorhaben mit der Begründung gewandte, es verletze seinen Anspruch auf Gewährleistung des Gebietscharakters.
Krematorium stellt eine Anlage für kulturelle Zwecke dar
Der Senat hat die auf Aufhebung der Baugenehmigung gerichtete Klage abgewiesen. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Das im Verfahren in Streit stehende Krematorium stelle eine nach der Baunutzungsverordnung in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässige Anlage für kulturelle Zwecke dar. Trotz der mit seinem Betrieb verbundenen Gewinnerzielungsabsicht diene das Krematorium dem Gemeinbedarf, weil die Gemeinden die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bestattungswesen zu gewährleisten hätten.
Krematorium dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Bestattungswesen
Der Kulturbegriff der Baunutzungsverordnung sei nicht auf die Bereiche der Kunst, Wissenschaft und Bildung beschränkt. Er umfasse auch die Einäscherung Verstorbener als Teil der Totenbestattung. Im konkreten Fall sei das Krematorium mit der werktäglichen Geschäftigkeit des betroffenen Gewerbegebiets verträglich, weil sich die Anlage in einer Randlage befinde, ihre Zufahrt nicht durch das Gewerbegebiet führe und die den Trauergästen dienenden Bereiche gegen das Gewerbegebiet abgeschirmt seien.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2010
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil10452
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.