21.11.2024
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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Beschluss11.11.2009

OVG Nordrhein-Westfalen: Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren"Eigene" Decken und Wände der Gaststätte in Einkaufszentrum für Rauchverbot nicht erforderlich

Das gesetzliche Rauchverbot gilt auch für Gaststät­ten­be­triebe, die offen im Laufbereich von Einkaufszentren liegen. Dies entschied das Oberver­wal­tungs­gericht Rheinland-Pfalz.

In dem einen Fall ging es um eine Café-Bar inmitten der Köln-Arcaden, in dem anderen Fall um ein Eiscafé in einem Einkaufzentrum in Moers. In beiden Einkaufszentren gestattet die Hausordnung des Betreibers das Rauchen im Bereich der Laufflächen.

Strengere Maßnahmen in Einkaufszentren aufgrund der längeren Verweildauer von Verbrauchern gerechtfertigt

Zur Begründung des nun verhängten Rauchverbots innerhalb des Einkaufs­zentrums führte das Gericht aus, dass nach den Vorschriften des nordrhein-westfälischen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes es allein darauf ankomme, dass die Gaststätte in einem allseits von Wänden und Decken umschlossenen Raum liege. Dies sei auch bei Gaststätten im Laufbereich von Einkaufszentren der Fall. Dass die Gaststätte "eigene" Decken und Wände habe, sei nicht erforderlich. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass das Gesetz für Gaststätten in umschlossenen Räumen ein generelles Rauchverbot vorsehe, während der Betreiber eines Einkaufs­zentrums kraft seines Hausrechts frei entscheiden könne, ob auf den angrenzenden Laufflächen des Einkaufs­zentrums geraucht werden dürfe oder nicht. Die strengere Behandlung von Gaststät­ten­be­reichen sei deshalb gerechtfertigt, weil dort wegen der Verweildauer und nach dem Verzehr von Speisen sowie dem Genuss anregender Getränke besonderes gern und viel geraucht werde. Den beiden Beschwer­de­ver­fahren waren unter­schiedliche Entscheidungen der erstinstanzlich zuständigen Verwal­tungs­ge­richte Köln und Düsseldorf voraus gegangen. Die Beschlüsse des Oberver­wal­tungs­ge­richts sind unanfechtbar.

Quelle: ra-online, OVG Nordrhein-Westfalen

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